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Angefragter Suchbegriff: duldungspflicht

Es wurden 21 Suchergebnisse gefunden:

Ob eine Baumaßnahme vom Mieter als Wertverbesserung oder sonstige Modernisierung angesehen bzw. so empfunden wird, ist für die Duldungspflicht nicht wichtig. Für die Herbeiführung eines allgemein üblichen Zustands der Mietwohnung

Modernisierungsmaßnahmen, die nur zur Herstellung des allgemein üblichen Zustandes dienen, müssen von Mietern grundsätzlich geduldet werden, die Mieterhöhung muss bezahlt werden. Duldungspflicht der Mieter bei Modernisierungsmaßnahmen Wenn

Modernisierung vertraglich ausgeschlossen - keine Duldungspflicht Es ist durchaus möglich, dass in Mietverträgen vereinbart wurde, dass Modernisierungen nur mit Ihrer Zustimmung vorgenommen werden dürfen.  Dann besteht keine Duldungspflicht.  In solchen Fällen ist dann die Modernisierung vertraglich

Soll durch Modernisierungsmaßnahmen eine grundlegende Veränderung der Wohnung herbeigeführt werden, besteht möglicherweise keine Duldungspflicht. Modernisierungsarbeiten, die zu Wohnwertverbesserungen führen, müssen Mieter oft akzeptieren

Ob Mieter Modernisierungsmaßnahmen in ihrer Wohnung dulden müssen, hängt von der Art der Maßnahmen ab, und manchmal auch von der persönlichen und wirtschaftlichen Belastbarkeit. Sehr oft besteht Duldungspflicht für

Eine Pflicht zur Duldung der Modernisierung besteht nach Entscheidungen des Landgerichts Bremen nur bei prüfbarer Energieeinsparung. Gesetzlich ist vorgesehen, dass ein Vermieter eine vermietete Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen

Modernisierungsmaßnahmen können dazu führen, dass in bestimmten Bereichen eine Verschlechterung der Wohnung eintritt. Mieter müssen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters fast immer dulden und oft dafür auch noch eine Mieterhöhung bezahlen. Dabei

Der Anschluss einer mit Gasetagenheizung ausgestatteten Mietwohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Koppelung gespeiste Fernwärmenetz gilt als Maßnahme zur Einsparung. Mieter müssen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters unter

Persönliche Härtegründe können dazu führen, dass die Duldung einer Modernisierung vom Vermieter / Eigentümer nicht unbedingt gefordert werden kann. Liegen persönliche Härtegründe vor, dann ist abzuwägen, ob das Interesse des Vermieters - und ggf.

Modernisierungsmaßnahmen können vom Gesetzgeber oder von einer Behörde angeordnet werden, sind dann in der Regel von Mietern zu dulden. Vom Gesetzgeber oder von einer Behörde angeordnete Modernisierungsmaßnahmen Solche Modernisierungen

Der Einbau neuer Fenster stellt keine Modernisierung dar, wenn keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung der Wohnung eintritt. Der Einbau neuer Fenster in einer Mietwohnung ist meist eine Wohnwertverbesserung, die man als Mieter dulden

Wurde für eine Wohnung oder Wohnraum zwischen Vermieter und Mieter kein schriftlicher Vertrag geschlossen und auch nicht mündlich ausdrücklich der Mietvertrag vereinbart, so kann es ausnahmsweise dennoch zu einem bestehenden Mietvertrag

Ist ein Badezimmer bereits modern ausgestattet, besteht keine Duldungspflicht für eine Modernisierung.  Anders ist es, wenn zwar die vorhandenen sanitären Einrichtungsgegenstände, wie Toilette, Waschbecken oder Dusche noch voll funktionsfähig

Der Einbau einer Fußbodenheizung stellt eine Modernisierung dar, für die nicht unbedingt eine Duldungspflicht des Mieters besteht. Modernisierungsarbeiten muss der Mieter grundsätzlich dulden, allerdings nur dann, wenn es sich nicht um

Modernisierungsarbeiten können als bauliche Folgen die Wohnung so verändern, dass daraus für die Mieter eine persönliche Härte entsteht. Persönlicher Härtegrund - bauliche Folgen einer Modernisierung der Mietwohnung Wäre z.B. die Wohnung

Bauarbeiten sind oft mit einer umfangreichen Belastung der Bewohner durch Lärm, Staub und Schmutz und anderen Einschränkungen in ihrer Wohnung verbunden. Dies kann für die Mieter, ihre Familienangehörigen und sonstigen Haushaltsangehörigen eine

Für die Beurteilung einer wirtschaftlichen Härte müssen zunächst alle Einkommen des Haushalts erfasst und alle Ausgaben gegenübergestellt werden. Daraus ergibt sich dann das verfügbare Einkommen. und es ist zu prüfen, ob die

Die Mieterhöhung nach einer Modernisierung kann für Mieter eine wirtschaftliche Härte bedeuten. Wenn der Vermieter nach einer Modernisierung die Mieterhöhung durch Umlage der Modernisierungskosten verlangt, dann kann das den Mieter

Die zu erwartende Mieterhöhung wegen einer Modernisierung kann zu einer wirtschaftlichen Unzumutbarkeit für Mieter führen und dies kann eine persönliche Härte sein. Modernisierungsankündigung - persönliche Härte, wirschaftliche Härte

Mieter, die gegenüber einer Modernisierung einwenden wollen, dass diese eine persönliche Härte für sie bedeutet, müssen eine ziemlich kurze Frist beachten. Wenn Sie eine Modernisierungsankündigung erhalten, sollten Sie umgehend prüfen, ob

Modernisierung: Es können Härtegründe in Frage kommen, wenn Sie als Mieter frühere hohe Aufwendungen hatten, um die Wohnung in den jetzigen Stand zu bringen (z.B. Sie haben selbst ein Bad eingebaut).  Persönliche Härte - durch