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Angefragter Suchbegriff: duldungspflicht

Es wurden 26 Suchergebnisse gefunden:

Ob eine Baumaßnahme vom Mieter als Wertverbesserung oder sonstige Modernisierung angesehen bzw. so empfunden wird, ist für die Duldungspflicht nicht wichtig. Für die Herbeiführung eines allgemein üblichen Zustands der Mietwohnung

Modernisierungsmaßnahmen, die nur zur Herstellung des allgemein üblichen Zustandes dienen, müssen von Mietern grundsätzlich geduldet werden, die Mieterhöhung muss bezahlt werden. Duldungspflicht der Mieter bei Modernisierungsmaßnahmen Wenn

Ist ein Mieter zur Duldung von Modernisierungsarbeiten verurteilt, kann daraus nicht eine Pflicht zur Schaffung von Baufreiheit oder gar zur zeitweiligen Räumung der Wohnung abgeleitet werden. Duldungspflicht für Modernisierung Mieter

Modernisierung vertraglich ausgeschlossen - keine Duldungspflicht Es ist durchaus möglich, dass in Mietverträgen vereinbart wurde, dass Modernisierungen nur mit Ihrer Zustimmung vorgenommen werden dürfen.  Dann besteht keine Duldungspflicht.  In solchen Fällen ist dann die Modernisierung vertraglich

Soll durch Modernisierungsmaßnahmen eine grundlegende Veränderung der Wohnung herbeigeführt werden, besteht möglicherweise keine Duldungspflicht. Modernisierungsarbeiten, die zu Wohnwertverbesserungen führen, müssen Mieter oft akzeptieren

Ob Mieter Modernisierungsmaßnahmen in ihrer Wohnung dulden müssen, hängt von der Art der Maßnahmen ab, und manchmal auch von der persönlichen und wirtschaftlichen Belastbarkeit. Pflicht für Mieter zur Duldung von

Eine Pflicht zur Duldung der Modernisierung besteht nach Entscheidungen des Landgerichts Bremen nur bei prüfbarer Energieeinsparung. Gesetzlich ist vorgesehen, dass ein Vermieter eine vermietete Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen

Modernisierungsmaßnahmen können dazu führen, dass in bestimmten Bereichen eine Verschlechterung der Wohnung eintritt. Mieter müssen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters fast immer dulden und oft dafür auch noch eine Mieterhöhung bezahlen. Dabei

Der Anschluss einer mit Gasetagenheizung ausgestatteten Mietwohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Koppelung gespeiste Fernwärmenetz gilt als Maßnahme zur Einsparung. Mieter müssen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters unter

Modernisierungsmaßnahmen können vom Gesetzgeber oder von einer Behörde angeordnet werden, sind dann in der Regel von Mietern zu dulden. Vom Gesetzgeber oder von einer Behörde angeordnete Modernisierungsmaßnahmen Solche Modernisierungen

Der Einbau neuer Fenster ist keine Modernisierung, wenn durch den Einbau neuer Fenster eine Verschlechterung der Wohnung eintritt. Einbau neuer Fenster ist meist eine Modernisierung Der Einbau neuer Fenster im Rahmen der Modernisierung ist

Wurde für eine Wohnung oder Wohnraum zwischen Vermieter und Mieter kein schriftlicher Vertrag geschlossen und auch nicht mündlich ausdrücklich der Mietvertrag vereinbart, so kann es ausnahmsweise dennoch zu einem bestehenden Mietvertrag

Ist ein Badezimmer bereits modern ausgestattet, besteht keine Duldungspflicht für eine Modernisierung.  Anders ist es, wenn zwar die vorhandenen sanitären Einrichtungsgegenstände, wie Toilette, Waschbecken oder Dusche noch voll funktionsfähig

Der Einbau einer Fußbodenheizung stellt eine Modernisierung dar, für die nicht unbedingt eine Duldungspflicht des Mieters besteht. Modernisierungsarbeiten muss der Mieter grundsätzlich dulden, allerdings nur dann, wenn es sich nicht um

Modernisierungsarbeiten können als bauliche Folgen die Wohnung so verändern, dass daraus für die Mieter eine persönliche Härte entsteht. Persönlicher Härtegrund - bauliche Folgen einer Modernisierung der Mietwohnung Wäre z.B. die Wohnung

Als Härtegrund gegen eine Modernisierung kann in Frage kommen, dass Mieter selbst frühere hohe Aufwendungen in der Wohnung hatten, Einbauten vorgenommen haben, z.B. Mieter haben selbst ein Bad eingebaut.  Modernisierung - Duldungspflicht für

Die Mieterhöhung nach einer Modernisierung kann für Mieter eine wirtschaftliche Härte bedeuten. Wenn der Vermieter nach einer Modernisierung die Mieterhöhung durch Umlage der Modernisierungskosten verlangt, dann kann das den Mieter

Für die Beurteilung einer wirtschaftlichen Härte müssen zunächst alle Einkommen des Haushalts erfasst und alle Ausgaben gegenübergestellt werden. Daraus ergibt sich dann das verfügbare Einkommen. und es ist zu prüfen, ob die

Die zu erwartende Mieterhöhung kann zu einer wirtschaftlichen Unzumutbarkeit für Mieter führen und stellt dann eine persönliche Härte dar.  Wenn eine angekündigte Modernisierung für Sie zu einer persönlichen Härte führen wird, sollten

Sind Bauarbeiten im Rahmen einer Modernisierung der Wohnung, des Hauses mit einer umfangreichen Belastung der Bewohner durch Lärm, Staub und Schmutz und anderen Einschränkungen verbunden, so kann dies für Mieter, Familienangehörige und sonstigen

Für Mieter, die auf Grund einer Modernisierung gegenüber dem Vermieter einwenden wollen, dass eine persönliche Härte vorliegt, müssen schnell handeln, denn es besteht eine ziemlich kurze Frist nach Erhalt der Modernisierungsankündigung. 1

Wenn der Vermieter an eine Wohnung einen zweiten Balkon anbauen will, muss dies nicht immer als Modernisierung geduldet werden. Grundsätzlich verpflichtet das Gesetz den Mieter dazu, Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters zu dulden,

Will der Vermieter einen zweiten Balkon an die Wohnung anbauen, dann stellt das nicht unbedingt eine Wertverbesserung dar, die der Mieter dulden muss. Modernisierung - Duldungspflicht der Mieter Modernisierungsmaßnahmen müssen die Mieter

Länger dauernde Modernisierungsarbeiten sind störend, meist auch sehr lärmintensiv. Durch solche Arbeiten sind Mieter, die nachts arbeiten müssen, sehr beeinträchtigt, da sie tagsüber, wegen Schichtarbeit, Nachtarbeit, ihren Schlaf brauchen,

Die Duldung einer umfassenden Modernisierung, Sanierung kann für Mieter eine unzumutbare persönliche Härte sein, wenn ein erhebliches gesundheitliches Risiko besteht:  Persönliche Härtegründe - Duldung der Modernisierung?   Mieterin

Die Duldungsklage des Vermieters hat das Ziel, vom Gericht das Urteil zu bekommen, dass Mieter eine Modernisierungsmaßnahme dulden müssen. Nach der Modernisierungsankündigung besteht für Mieter eine Überlegungsfrist Hat der Vermieter