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Modernisierung: Es können Härtegründe in Frage kommen, wenn Sie als Mieter frühere hohe Aufwendungen hatten, um die Wohnung in den jetzigen Stand zu bringen (z.B. Sie haben selbst ein Bad eingebaut). Persönliche Härte - durch
Persönliche Härtegründe können dazu führen, dass die Duldung einer Modernisierung vom Vermieter / Eigentümer nicht unbedingt gefordert werden kann. Liegen persönliche Härtegründe vor, dann ist abzuwägen, ob das Interesse des Vermieters - und ggf.
Mieter haben keinen Anspruch auf Löschung oder Widerruf einer unberechtigten Abmahnung, auch eine Feststellungsklage, zur Feststellung ob die Abmahnung des Vermieters berechtigt ist, ist meist nicht zulässig. Abmahnung - Vermieter
Verlangt der Vermieter die Erhöhung der Miete wegen Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, dann tritt die Erhöhung der Miete mindestens zwei Monate später nach Zugang der Mieterhöhung, ein - Vermieter haben Regeln zu beachten, Mieter