Suchergebnis
Angefragter Suchbegriff: vorausgegangene
Es wurden 3 Suchergebnisse gefunden:
Modernisierung: Es können Härtegründe in Frage kommen, wenn Sie als Mieter frühere hohe Aufwendungen hatten, um die Wohnung in den jetzigen Stand zu bringen (z.B. Sie haben selbst ein Bad eingebaut). Persönliche Härte - durch
Persönliche Härtegründe können dazu führen, dass die Duldung einer Modernisierung vom Vermieter / Eigentümer nicht unbedingt gefordert werden kann. Liegen persönliche Härtegründe vor, dann ist abzuwägen, ob das Interesse des Vermieters - und ggf.
Verlangt der Vermieter die Erhöhung der Miete wegen Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, dann tritt die Erhöhung der Miete mindestens zwei Monate später nach Zugang der Mieterhöhung, ein - Vermieter haben Regeln zu beachten, Mieter