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Duldung der Modernisierung - persönliche Härtegründe für Mieter

Haben Sie eine Modernisierungsankündigung erhalten, dann sollten Sie umgehend eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, ob persönliche Härtegründe vorliegen, die gegenüber dem Vermieter eingewendet werden können

Ankündigung Modernisierung - Frist für Mitteilung persönlicher Härtegründe an den Vermieter

Sobald Sie die Ankündigung erhalten haben, läuft eine Frist für das Vorbringen von Härtegründen und zwar bis zum Ende des auf den Erhalt der Ankündigung folgenden Monats!

Gesetzliche Regelung: BGB § 555d

Beispiel


Frist für die Mitteilung an den Vermieter:

Sie haben die Modernisierungsankündigung am 5. Mai erhalten.

Ihre Härtegründe müssen Sie grundsätzlich bis zum 30. Juni dem Vermieter vorgetragen haben.

Die kurze Frist für die Mitteilung der Härtegründe an den Vermieter sollte unbedingt eingehalten werden.

Die Härtegründe müssen dem Vermieter mindestens in Textform mitgeteilt werden, und Sie sollten nachweisen können, dass der Vermieter Ihre Einwände, Ihren Brief erhalten hat.

Hinweise für eine beweisbare Zustellung.

Persönliche Härtegründe - Duldung einer Modernisierung kann nicht durchsetzbar sein

Liegen persönliche Härtegründe vor, dann erfolgt im Streitfall durch das Gericht eine Abwägung, ob das Interesse des Vermieters - und ggf. das Interesse anderer Mieter des Hauses - an der Durchführung der Modernisierung schwerer wiegt als vorliegende persönliche Härtegründe, die eine Duldung der Modernisierung ausschließen können.

    Hinweis


    • Werden die Gründe in Ihrem Fall als unzumutbare persönliche Härte anerkannt, dann bedeutet das, dass die vom Vermieter beabsichtigte Modernisierung nur teilweise, erst zu späterer Zeit oder gar nicht während Ihrer Mietzeit, des laufenden Mietvertrags durchgeführt werden darf.

    Persönliche Härtegründe bei Mietern und Bewohnern - bei Modernisierung zu berücksichtigen

    Eine persönliche Härte kann sich nicht nur bei Mietern selbst ergeben, sondern auch

    Modernisierung - Woraus ergeben sich persönliche Härtegründe für Mieter einer Wohnung

    Bei einer vorzunehmenden Interessenabwägung ist für Mieter und für die in der Wohnung lebenden Angehörigen, Haushaltsangehörigen zu prüfen und zu berücksichtigen:

    Weiter spielt eine Rolle:

    • eine schwerwiegende (auch psychische) Krankheit des Mieters bzw. Haushaltsangehörigen,
    • das hohe Alter,
    • ebenso eine besondere berufliche oder schulische Belastung (z.B. auch ein bevorstehendes Examen).

    Modernisierung der Mietwohnung - Umzug kann ein persönlicher Härtegrund sein

    Die persönliche Härte kann sich auch ergeben durch einen sowieso kurz bevorstehenden Umzugs.

    Ein notwendig werdender Umzug wegen der Modernisierung kann eine persönliche Härte bedeuten:
    Urteil: Wegen der Modernisierung ist ein Umzug erforderlich, die bisherige Wohnung kann lange Zeit nicht mehr genutzt werden kann, so kann das eine persönliche Härte bedeuten.

      Nicht tragbare Mieterhöhung als persönlicher Härtegrund bei einer Modernisierung

      Die zu erwartende Mieterhöhung kann zu wirtschaftlicher Unzumutbarkeit führen und stellt dann ebenfalls eine persönliche Härte dar.
      Modernisierung - ist die künftige Miete zumutbar- Härtegründe  

      Auch bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit müssen Sie die Modernisierungsarbeiten zunächst einmal dulden. Es kann aber vielleicht erreicht werden, dass Sie die Mieterhöhung nicht oder nicht in vollem Umfang zahlen müssen.

      Den Einwand der finanziellen Härte hilft Ihnen nicht, wenn die Wohnung durch die Modernisierung lediglich in einen allgemein üblichen Zustand versetzt wird. 

      • Auch wirtschaftliche Härtegründe müssen Sie innerhalb einer kurzen Frist dem Vermieter in Textform vortragen.
      • Auf eine finanzielle Härte wegen einer zu erwartenden Modernisierung können sich Mieter nicht berufen, wenn es sich um eine Modernisierung im "vereinfachten Verfahren" handelt.
        Modernisierungsankündigung nennt Vereinfachtes Verfahren


      Hinweis

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