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Ratgeber Untervermietung
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Ankündigung Modernisierung - formelle Anforderungen, Unterschrift
Kündigt der Vermieter eine Modernisierung an, dann sind für diese Modernisierungsankündigung einige formelle Voraussetzungen einzuhalten.
Anforderungen an die Modernisierungsankündigung - was muss der Vermieter einhalten?
Damit eine Modernisierungsankündigung wirksam ist, muss der Vermieter einige Anforderungen erfüllen.
Diese Anforderungen sind allerdings nicht besonders hoch.
Der Mieter soll erfahren, was das Ziel der Modernisierung ist und welche Maßnahmen dazu durchgeführt werden sollen, damit er weiß, wie sich die Wohnung verändern wird, und welche Kosten auf ihn zukommen werden.
Modernisierung Mietwohnung - Angaben in Ankündigung
- Die gesetzliche Regelung findet sich in § 555c des BGB.
Sehr häufig kommt im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme die energetische Modernisierung vor:
Was ist eine energetische Modernisierung - Regelung im Gesetz
Unterschrift unter einer Modernisierungsankündigung für die Wohnung ist nicht erforderlich
Es ist nicht erforderlich, dass die Ankündigung persönlich unterschrieben ist, und sie muss auch nicht in Papierform erfolgen.
Diese Angaben können in Textform erfolgen.
Es genügt also eine Erklärung zum Beispiel per Fax, e-Mail, obwohl das derzeit noch nicht üblich ist.
Textform bedeutet, dass die Modernisierungsankündigung lesbar sein muss und dass man entnehmen kann, wer die Ankündigung verfasst hat, und dass die Erklärung auf einen dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann.
Modernisierung - Vermieter muss Frist für den Beginn einer Modernisierung einhalten
- Die Modernisierungsarbeiten sind spätestens drei Monate vor Beginn anzukündigen
(wenn sie dann tatsächlich später erfolgen, spielt das meist keine Rolle). - Der Vermieter muss den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mitteilen.
Modernisierungsankündigung muss die Arbeiten, Maßnahmen benennen und die Mieterhöhung
- Art der Arbeiten, baulichen Veränderungen, siehe auch § 555 b BGB
- Umfang der Arbeiten,
- die zu erwartende Mieterhöhung und
auch auch künftige weitere Betriebskosten, etwa durch einen Aufzugseinbau. - TIPP:
Einbau eines Aufzugs ist manchmal keine Modernisierung
Sobald Sie die Modernisierungsankündigung erhalten haben, läuft für Sie eine kurze Frist, Härtegründe vorzubringen.
Persönliche Härtegründe - Duldung der Modernisierung?
Ankündigung Modernisierung - Wirtschaftliche Härtegründe mitteilen
Redaktion
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