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Anwalt finden
Modernisierung der Wohnung muss der Vermieter ankündigen
Will der Vermieter Modernisierungsarbeiten in der Wohnung durchführen,, dann muss er dies schriftlich ankündigen.
Oder geht es nur um Modernisierungsarbeiten außerhalb der Wohnung?
Ab 1.1.2019: Vereinfachtes Verfahren möglich
Für Modernisierungsmaßnahmen, die insgesamt keine höheren Kosten verursachen als 10.000 €, kann der Vermieter ein vereinfachtes Verfahren wählen.
Das muss dann ausdrücklich in der Ankündigung stehen.
Modernisierung - Wie muss der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen ankündigen?
Die Modernisierungsankündigung muss eine einigermaßen genaue Darstellung der vorgesehenen Arbeiten enthalten, die in der Wohnung ausgeführt werden sollen, und die Anlündigung muss die Zeiträume angeben, wann diese Arbeiten ausgeführt werden sollen.
Modernisierungsankündigung - Angabe zur Miethöhe nach der Modernisierung
In der Modernisierungsankündigung muss angegeben sein, um wie viel sich die Miete durch die Modernisierung erhöhen soll.
Modernisierung - Angaben in der Modernisierungsankündigung
In der Modernisierungsankündigung fehlt die Angabe zur Mieterhöhung
Fehlt die Angabe der Mieterhöhung in der Ankündigung, dann tritt die Mieterhöhung erst sechs Monate später ein.
Abgesehen davon sollten von einer Modernisierung Betroffene die dann erfolgende Modernisierungsmieterhöhung immer sorgfältig prüfen lassen.
Mieterhöhung nach Modernisierung - Überprüfung der Mieterhöhung
( Mieterhöhung Modernisierung - Instandsetzungskosten des Vermieters )
Ankündigung einer Modernisierung - für Mieter besteht eine Überlegungsfrist
Nach dem Gesetz besteht für Mieter eine Überlegungsfrist von vollen drei Monaten.
- Das heißt, die Ankündigung der Modernisierung muss mindestens drei Monate vor Arbeitsbeginn bei eingegangen sein.
- Während der Überlegungsfrist müssen Modernisierungsarbeiten keinesfalls geduldet werden.
Modernisierungsankündigung enthält Frist für Mitteilung von Härtegründen
Möglicherweise enthält die Ankündigung den Hinweis, dass bestehende Härtegründe bis zum Ablauf des nächsten Monats dem Vermieter mitgeteilt werden müssen.
- In diesem Fall gilt:
Sollen gegenüber der Modernisierung Härtegründe vorgebracht werden, dann müssen Mieter bringen, dann müssen Mieter diese kürzere Frist grundsätzlich einhalten!
Frist für die Mitteilung von Härtegründen an den Vermieter
Ankündigung einer Modernisierung - Was als Mieter beachten, überlegen?
Innerhalb der drei-monatigen Überlegungsfrist müssen Mieter entscheiden,
- ob sie die Modernisierungsmaßnahmen dulden wollen,
- ob sie Chancen haben, die Modernisierung ganz oder teilweise abzuwehren,
- ob sie sich die zu erwartende Mieterhöhung leisten können.
Die anwaltliche Beratung wegen einer bevorstehenden Modernisierung ist sehr zu empfehlen!
- Es kann sinnvoll sein, wenn vor der Durchführung einer Modernisierung, wegen vom Vermieter unterlassener Instandsetzungsarbeiten, ein Privatgutachten in Auftrag zu geben oder auch ein Beweisverfahren durchzuführen.
- Dies kann, insbesondere bei einem allgemein schlechten Zustand des Hauses (z.B. der Fenster, der Fassade, der Heizung) wichtig sein, um einen Nachweis wegen vom Vermieter im Rahmen der Mieterhöhung nicht anzusetzender Modernisierungskosten zu haben:
Kosten für Instandsetzung und Instandhaltung sind keine Modernisierung
Mietvertrag der Wohnung wegen einer Modernisierung kündigen
Wegen einer Modernisierung kann der Mietvertrag für die Wohnung gekündigt werden.
Achtung:
- Eine Kündigung, die das besondere Kündigungsrecht wegen einer Modernisierung ausnutzen will, muss schon bis zum Ablauf des folgenden Monats dem Vermieter zugestellt sein!
- Das allgemeine Recht, den Mietvertrag durch ordentliche Kündigung zu beenden, besteht natürlich immer unabhängig von diesem Kündigungsrecht.
Lesetipps zum Thema
Seit 1. Januar 2019 kann eine Modernisierungsankündigung, die zum Zweck der Mietervertreibung eingesetzt wird, zu einem Bußgeld führen:
- Herausmodernisierungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn z.B. zwölf Monate nach der Modernisierungsankündigung immer noch nicht mit den Arbeiten begonnen wurde bzw. nachzuweisen ist, dass eine Modernisierung oder ihre Ankündigung „in missbräuchlicher Weise“ durch den Eigentümer verwendet wird.
- Es können im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit dann Geldbußen bis 100.000 Euro drohen.
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