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Modernisierung als Verbesserung von Wohnung, Haus und Grundstück
Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der Wohnverhältnisse führen, gelten als Modernisierung.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie selbst die Maßnahmen als Verbesserung empfinden, oder die entsprechende Ausstattung überhaupt benutzen wollen, sondern auf eine "allgemeine Anschauung". Als Maßnahmen zur Verbesserung wird z.B. die Veränderung von Grundrissen von Wohnungen oder Maßnahmen im Hof- und Gartenbereich gern genannt, nicht zuletzt deshalb, weil damit eine Mieterhöhung verbunden werden soll.
- Für Maßnahmen außerhalb Ihrer Wohnung braucht der Vermieter nicht Ihre Zustimmung.
Ob Sie gegen solche Maßnahmen vorgehen wollen, ist sorgfältig zu prüfen. - Maßnahmen innerhalb Ihrer Wohnung darf der Vermieter nur durchführen, wenn Sie diese Maßnahmen - freiwillig oder nach einem Gerichtsurteil - dulden.
Modernisierung - Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
- Aber: Eine sehr umfassende Änderung eines Grundrisses, zu umfangreiche Maßnahmen, können keine Modernisierung mehr sein:
Umbau Mietwohnung, wesentliche Veränderung - keine Modernisierung
Modernisierungsmieterhöhung wegen Verbesserung der Wohnverhältnisse
Modernisierungsmaßnahmen führen meist zu einer Mieterhöhung. Dabei kommt es teilweise darauf an, ob die Maßnahmen rechtzeitig und ausreichend genau angekündigt wurden:
Ankündigung einer Modernisierung der Mietwohnung - Anforderungen
Vermieter spart Kosten für Reparaturen und Instandsetzungen durch die Modernisierung
Oft wird dabei übergangen, dass erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen durch die Modernisierung überflüssig werden - dann müssen solche ersparte Kosten aus einer Modernisierungsmieterhöhung herausgerechnet werden.
Mieterhöhung nach Modernisierung - Überprüfung für Mieter
Eine Modernisierungsankündigung sollten Sie unbedingt fachlich prüfen lassen.
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