Kostenlos für registrierte Nutzer
Registrierte Nutzer haben kostenlosen Zugriff auf alle
- Musterbriefe
- Protokolle
- Tabellen
- Checklisten
Bücher & eBooks zu diesem Thema
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite
- Steigern ihre Sichtbarkeit
Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit!
Modernisierung - Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
Baumaßnahmen des Vermieters, die der Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse dienen, gelten als Modernisierung.
Was bedeutet Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse bei einer Modernisierung?
Dabei geht es um Arbeiten an der einzelnen Wohnung oder am Haus, die den bisher vorhandenen Standard erhöhen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der vorhandene Standard vom Vermieter oder vom Mieter (beispielsweise durch eine Mietermodernisierung) geschaffen worden ist,
- es geht immer darum, ob der jetzige Standard verbessert wird.
Der Vermieter ist nicht darauf beschränkt, den durchschnittlichen Standard auf dem Wohnungsmarkt herzustellen, sondern kann auch eine überdurchschnittliche Ausstattung errichten.
Welche Verbesserungsmaßnahmen kommen in Frage, sind eine Modernisierung?
Die Wohnverhältnisse werden verbessert, wenn in der einzelnen Wohnung Belüftung, Beheizung, Schallschutz, Zuschnitt (Bad), Wasserversorgung, Entwässerung, Energieversorgung, Kochmöglichkeit oder weitere Funktionsabläufe auf einen besseren Standard gebracht werden, oder z.B. auch die Einbruchsicherheit erhöht wird.
Ebenso gilt es als Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, wenn das Wohnumfeld etwa durch Einrichtung von Kinderspielplätzen, Hofbegrünung, Fahrradkeller oder Stellplätzen einen erhöhten Standard bekommt.
Beispiele
Unter anderem bei folgenden Maßnahmen hat die Rechtsprechung anerkannt, dass dadurch die allgemeinen Wohnverhältnisse verbessert werden:
Diese Liste ist natürlich nicht vollständig, schon weil durch technische Weiterentwicklungen neue Möglichkeiten für eine Wohnwertverbesserung hinzukommen.
Wenn Ihr Vermieter Ihnen solche Modernisierungsmaßnahmen ankündigt, muss geprüft werden, ob Sie die Maßnahmen dulden müssen oder ein Härtefall vorliegt.
- Beachten Sie, dass Sie Härteeinwände innerhalb einer sehr kurzen Frist erheben müssen.
Lesetipps zum Thema
Sehr umfangreiche Maßnahmen des Vermieters können keine Modernisierung sein:
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: