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Türspion in Wohnungstür einbauen - dürfen Mieter das, ist es erlaubt?
Dürfen Mieter ohne Erlaubnis des Vermieters einen Türspion in die Wohnungstür einbauen? Eigentlich brauchen Mieter für den fachgerechten Einbau keine Genehmigung des Vermieters, denn dies ist meist erlaubt - aber es gibt Ausnahmen, die, die eine Erlaubnis erfordern.
Einbau eines Türspions in der Wohnungstür - Vermieter wegen Einbau um Erlaubnis fragen?
Eine Genehmigung des Vermieters kann durchaus erforderlich sein, wenn es sich um eine sehr hochwertige, z.B. eine sehr alte massive Wohnungseingangstür handelt.
- In einem solchen Fall sollte immer die Erlaubnis zum Einbau eingeholt werden.
Handelt es sich um eine normale Wohnungseingangstür, und wird der Einbau fachgerecht vorgenommen, so wird dies im Streitfall vor Gericht meist als geringfügiger Eingriff des Mieters in die Substanz der Wohnung gewertet:
- Die meisten Gerichte Vermietet in diesen Fällen verpflichtet, den Einbau in eine normale Tür zu dulden.
Zur Vermeidung von Streit und Ärger die Zustimmung des Vermieters einholen:
Musterbrief - Erlaubnis für Umbauten, Einbauten vom Vermieter
Mieter einer Wohnung will, dass der Vermieter einen Türspion einbaut
Manche Mieter meinen, dass der Vermieter verpflichtet ist, einen Türspion einzubauen, diesen dem Mieter als normale Wohnungsausstattung zur Verfügung zu stellen hat - dies ist nicht der Fall!
Es kann aber der Anspruch bestehen auf die Erlaubnis des Vermieters, damit Mieter auf eigene Kosten einen Türspion einbauen können.
Vermieter gibt keine Genehmigung zum Einbau des Türspions in die Wohnungstür
Sollte Ihnen der Vermieter die Erlaubnis verweigern:
- Vermieter haben baulichen Veränderungen durch den Mieter zuzustimmen, die einer normalen Lebensführung im Rahmen der Nutzung der Wohnung dienen.
- Siehe auch § 554 BGB, Anspruch auf Sicherungsmaßnahmen gegen Einbruch:
Mieter haben Anspruch auf bauliche Veränderungen der Wohnung
Einbau eines Türspions entspricht der normalen Nutzung einer Mietwohnung
Das Sicherheitsbedürfnis des Mieters ist recht hoch zu bewerten - der Einbau eines Türspions entspricht der normalen Nutzung einer Wohnung.
- Wird die Erlaubnis verweigert, so können Sie überlegen, ob Sie Klage auf Zustimmung des Vermieters zum Einbau des Türspions erheben.
Es kann in solchen Fällen ausreichend sein, den Türspion fachmännisch einbauen zu lassen, wenn keine wirklichen Gründe vorliegen, warum der Vermieter dem Einbau nicht zustimmt.
Erlaubnis vom Vermieter - Klage auf Erteilung der Genehmigung
Einbau eines Türspions durch Mieter - unbedingt auf fachmännischen Einbau achten
Unbedingt beachten: Der Einbau muss fachmännisch erfolgen. Beauftragen Se am besten eine Fachfirma, denn diese haftet dann für nicht fachgerechten Einbau.
Vermieter fordert Ausbau des Türspions, Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands
Fordert der Vermieter während der Mietzeit oder bei Auszug die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Tür, so sollte immer geprüft werden, ob diese Forderung verhältnismäßig ist.
- Schlechte Karten haben Mieter dann, wenn der Einbau nicht fachgerecht erfolgte, denn dann ist der Anspruch des Vermieters auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands gerechtfertigt.
- Es kann aber auch sein, dass der Vermieter seinen Mieter nur ärgern möchte - ein fachgerecht eingebauter Türspion wird meist als klare Verbesserung des Wohnwertes angesehen, muss während eines laufenden Mietverhältnisses nicht ausgebaut werden - ein vernünftiger Vermieter wird bei einem fachgerechten Einbau diese Forderung auch nicht am Ende des Mietvertrags stellen.
Türspion barrierefrei, behindertengerecht einbauen
Für Behinderte (Rollstuhlfahrer) kann es erforderlich sein, dass ein Türspion zusätzlich in geringer Einbauhöhe eingebaut wird. Mehr zu diesem Thema:
Behinderung - Türspion behindertengerecht einbauen
Zusätzliche Maßnahmen zur Vorbeugung gegen einen Einbruch, weitere Informationen:
Wohnungstür, Mietwohnung einbruchsicher machen
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Redaktion
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