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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
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Modernisierung Bad - Änderung von Zuschnitt, Grundriss
Ist ein Badezimmer bereits modern ausgestattet, besteht oft keine Duldungspflicht für eine Modernisierung. Es kommt aber jeweils auf den Einzelfall an, denn ein verbesserter Grundriss bzw. Zuschnitt des Bades kann eine Modernisierung sein.
Grundriss, Zuschnitt des Badezimmers soll im Rahmen der Modernisierung verändert werden
Anders kann es nämlich sein, wenn zwar die vorhandenen sanitären Einrichtungsgegenstände, wie Toilette, Waschbecken oder Dusche voll funktionsfähig und eigentlich modern sind, der Zuschnitt des Badezimmers aber unpraktikabel ist und Rohre quer durch den Raum verlaufen.
Älteres Badezimmer soll modernisiert werden
Für die nachfolgende Mieterhöhung kann es wichtig sein, ob der Vermieter Instandsetzungskosten einspart:
Modernisierungsmieterhöhung - Abzug ersparter Instandhaltungskosten .
Dies ist insbesondere wichtig, wenn ein älteres Badezimmer modernisiert werden soll. Dokumentieren Sie den derzeitigen Zustand des Badezimmers (mit Fotos und Zeugen).
Modernisierung Bad - durch Grundrissänderung wird eine bessere Benutzung erreicht
Grundsätzlich muss der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache dulden, die den Gebrauchs- und Substanzwert erhöhen, eine bessere Benutzung des Badezimmers ermöglichen. Dies kann ggf. auch durch die Änderung des Grundrisses erreicht werden. Der Vermieter kann dann vom Mieter verlangen, dass er die Modernisierung duldet.
Hinweis
Wenn eine Mieterhöhung angekündigt ist, die für Sie eine persönliche Härte darstellt, oder wenn die Bauarbeiten aus anderen Gründe für Sie eine Härte darstellen, müssen Sie innerhalb kurzer Frist den Härteeinwand erheben:
Modernisierungsankündigung - Frist für Mitteilung Härtegründe
- Verweigern Sie als Mieterin oder Mieter die Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, dann kann der Vermieter versuchen, daraus einen Kündigungsgrund der Vertragsverletzung zu konstruieren. Lassen Sie sich unbedingt fachkundig beraten.
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