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Ausschluss der Modernisierung im Mietvertrag - keine Duldung
Es ist durchaus möglich, dass in Mietverträgen vereinbart wurde, dass Modernisierungen nur mit Ihrer Zustimmung vorgenommen werden dürfen.
In solchen Fällen ist dann die Modernisierung vertraglich ausgeschlossen
Es besteht keine Duldungspflicht.
Ausschluss einer Modernisierung im Mietvertrag - neuer Eigentümer, Vermieter daran gebunden
Auch der Käufer einer Immobilie ist an die Vereinbarung gebunden.
Modernisierungsmaßnahmen nicht möglich, wenn diese mietvertraglich ausgeschlossen sind
Ein solche Vereinbarung kann sich auch aus späteren vertragsändernden Modernisierungsvereinbarungen ergeben.
Auch dann ist vertraglich festgelegt, dass (weitere) Modernisierungsmaßnahmen nur mit Zustimmung der Mieter ausgeführt werden dürfen.
- Auch wenn das nicht ausdrücklich dort steht, meint dies stets Ihre freiwillige Zustimmung, das heißt der Vermieter darf nicht durch eine Duldungsklage versuchen, Ihre Zustimmung durch ein Gerichtsurteil ersetzen zu lassen.
- Nicht abwendbar sind durch solche Vereinbarungen etwaige Auflagen von Behörden, z.B. notwendige Sicherheitsanforderungen:
Behörde oder Gesetzgeber verlangt Modernisierung vom Vermieter
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