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Ratgeber Untervermietung
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Modernisierung - Maßnahmen für Einsparung von Wasser
Maßnahmen zur Einsparung von Wasser gelten als Modernisierung.
Gesetz legt fest, was als Modernisierung gilt
Maßnahmen, die unter eine Modernisierung fallen, sind in § 555b BGB aufgeführt:
- Verbesserte Sicherheit im Haus oder in der Wohnung
- erhöhter Gebrauchswert für Mieter
- eine Verbesserung der Wohnverhältnisse
- Einsparung von Energie und Maßnahmen zum Klimaschutz
- Anschluss an Glasfasernetz mit sehr hoher Qualität
- Auch die Einsparung von Wasser ist eine Modernisierung
- Verbesserungsmaßnahmen aufgrund behördlicher Anordnung
- Schaffung neuen Wohnraums durch Anbau oder Ausbau.
Maßnahmen für Einsparung von Wasser als Modernisierung
Es gilt als gesellschaftliches Anliegen, für einen maßvollen Wasserverbrauch zu sorgen. Maßnahmen, die dazu geeignet sind, zu einer Einsparung von Wasser beizutragen, sind daher als Modernisierung anerkannt.
Es kommt dabei nicht darauf an, ob Mieter von den Maßnahmen einen erheblichen Nutzen haben, oder dann wirklich weniger Wasser verbrauchen, sondern es gilt eine "allgemeine Anschauung".
Einsparung Wasser - Einbau Wassersparender Maßnahmen als Modernisierung
Als wassereinsparende Modernisierung gelten z.B. Toilettenbecken mit Stopp-Taste, vielleicht auch verbesserte Armaturen, und vor allem auch der Einbau von Kaltwasserzählern.
Solche Maßnahmen sind in aller Regel auch nur mit geringem Aufwand verbunden, und auch die Mieterhöhung ist nicht besonders hoch. Sie werden solche Maßnahmen in der Regel dulden müssen.
Zustimmung oder Duldung von Maßnahmen zur Wassereinsparung
- Für Maßnahmen außerhalb Ihrer Wohnung braucht der Vermieter nicht Ihre Zustimmung. Ob Sie gegen solche Maßnahmen vorgehen wollen, ist sorgfältig zu prüfen.
- Maßnahmen innerhalb Ihrer Wohnung darf der Vermieter nur durchführen, wenn Sie diese Maßnahmen - freiwillig oder nach einem Gerichtsurteil - dulden.
Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen
Modernisierungsmaßnahmen führen meist zu einer Mieterhöhung.
Dabei kommt es teilweise darauf an, ob die Maßnahmen rechtzeitig und ausreichend genau angekündigt wurden.
Wenn Sie eine Ankündigung wegen solcher Modernisierungsmaßnahmen bekommen, oder eine Mieterhöhung wegen solcher Maßnahmen, sollten Sie fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.
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