Logo

Modernisierung - Maßnahmen für Einsparung von Wasser

Maßnahmen zur Einsparung von Wasser gelten als Modernisierung.

Gesetz legt fest, was als Modernisierung gilt

Maßnahmen, die unter eine Modernisierung fallen, sind in § 555b BGB aufgeführt:

Maßnahmen für Einsparung von Wasser als Modernisierung

Es gilt als gesellschaftliches Anliegen, für einen maßvollen Wasserverbrauch zu sorgen. Maßnahmen, die dazu geeignet sind, zu einer Einsparung von Wasser beizutragen, sind daher als Modernisierung anerkannt.

Es kommt dabei nicht darauf an, ob Mieter von den Maßnahmen einen erheblichen Nutzen haben, oder dann wirklich weniger Wasser verbrauchen, sondern es gilt eine "allgemeine Anschauung".

Einsparung Wasser - Einbau Wassersparender Maßnahmen als Modernisierung

Als wassereinsparende Modernisierung gelten z.B. Toilettenbecken mit Stopp-Taste, vielleicht auch verbesserte Armaturen, und vor allem auch der Einbau von Kaltwasserzählern.

Solche Maßnahmen sind in aller Regel auch nur mit geringem Aufwand verbunden, und auch die Mieterhöhung ist nicht besonders hoch. Sie werden solche Maßnahmen in der Regel dulden müssen.

Zustimmung oder Duldung von Maßnahmen zur Wassereinsparung

  • Für Maßnahmen außerhalb Ihrer Wohnung braucht der Vermieter nicht Ihre Zustimmung. Ob Sie gegen solche Maßnahmen vorgehen wollen, ist sorgfältig zu prüfen.
  • Maßnahmen innerhalb Ihrer Wohnung darf der Vermieter nur durchführen, wenn Sie diese Maßnahmen - freiwillig oder nach einem Gerichtsurteil - dulden. 

Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen

Modernisierungsmaßnahmen führen meist zu einer Mieterhöhung

Dabei kommt es teilweise darauf an, ob die Maßnahmen rechtzeitig und ausreichend genau angekündigt wurden.

Wenn Sie eine Ankündigung wegen solcher Modernisierungsmaßnahmen bekommen, oder eine Mieterhöhung wegen solcher Maßnahmen, sollten Sie fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.



Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: