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Modernisierungsmaßnahmen - sind Mieter zur Duldung verpflichtet?
Ob Mieter Modernisierungsmaßnahmen in ihrer Wohnung dulden müssen, hängt von der Art der Maßnahmen ab, und manchmal auch von der persönlichen und wirtschaftlichen Belastbarkeit.
Pflicht für Mieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters
Der Vermieter hat Anforderungen für die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen zu beachten:
Ankündigung einer Modernisierung der Mietwohnung - Anforderungen.
Mieter sollten wissen:
- Führen die Maßnahmen allgemein zu einer Wertverbesserung, müssen Sie als Mieterin oder Mieter dies meist als Modernisierung dulden:
Modernisierung: Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse. - Will der Vermieter durch die Modernisierung nur einen Zustand herstellen, der „allgemein üblich“ ist, dann sind Sie als Mieter meistens zur Duldung verpflichtet. In diesen Fällen kann gegen die Modernisierung nur angeführt werden, dass sie für die Mietpartei zu einer ungewöhnlichen und unzumutbaren persönlichen Härte führen würde (z.B. bei Alten, Gebrechlichen, Kranken, Schwangeren).
Modernisierung - Duldungspflicht für allgemein üblichen Zustand. - Ist der Vermieter durch Gesetz oder eine behördliche Auflage verpflichtet, eine Modernisierung vorzunehmen, dann müssen Sie als Mieter diese Maßnahmen in der Regel dulden.
- Werden Modernisierungen verlangt, die mehr als den allgemein üblichen Zustand herstellen sollen, dann können Mieter außer persönlichen Härten auch ihre wirtschaftliche Belastbarkeit als Gegenargument anführen.
- Wirtschaftliche Gründe allein können aber meist nur dazu führen, dass die Arbeiten zwar geduldet werden müssen, die Mieterhöhung aber nicht in voller Höhe verlangt werden kann, oder sogar überhaupt nicht verlangt werden kann.
Duldung einer Modernisierungsmaßnahme bei umfassender Veränderung der Wohnung
Nur in Extremfällen, wenn die Wohnung ganz grundlegend verändert werden soll, im Ergebnis etwas Neues entstehen soll, gilt das nicht mehr als duldungspflichtige Modernisierung.​​​​​​​
Verweigerung der Duldung von Modernisierungsmaßnahmen in der Mietwohnung
Widersprechen Sie der Ausführung von Arbeiten ausdrücklich, oder verweigern Sie den Handwerkern den Zutritt, dann kann der Vermieter Arbeiten in Ihrer Wohnung nur ausführen, wenn Sie durch ein Gericht dazu verpflichtet worden sind.
- Der Vermieter kann eine entsprechende Duldungsklage einreichen, und am Ende wird von den Gerichten entschieden, ob Sie zur Duldung der Arbeiten verpflichtet sind oder nicht.
Teilweise geht die Rechtsprechung davon aus, dass auch dann, wenn Sie am Ende zur Duldung der Modernisierung verurteilt werden, der Vermieter wegen der bisherigen Verweigerung Ihren Mietvertrag nicht kündigen kann.
- Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.4.2015 könnte dieses Risiko aber doch bestehen!
Duldung einer Modernisierungsmaßnahme außerhalb der Wohnung
- Bei Modernisierungen außerhalb Ihrer Wohnung wird es teilweise als Duldung verstanden, wenn Sie nicht versuchen, durch eine Einstweilige Verfügung die Ausführung der Arbeiten zu verhindern.
- Wenn Sie aber zur Duldung verpflichtet sind, und Ihnen vorgeworfen werden kann, dass Sie dies von vornherein hätten wissen müssen, dann kann die Vermieterseite versuchen, Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend zu machen.
Sie sollten sich daher immer fachlich beraten lassen, bevor Sie sich auf einen solchen Streit mit dem Vermieter einlassen.
Pflicht zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen - Recht auf Ersatz von Aufwendungen
Sind Mieter zur Duldung der Modernisierung verpflichtet, dann besteht möglicherweise ein Anspruch auf Ersatz der für die Mieter entstehenden Aufwendungen, also Kosten, die den Mietern durch die Ausführung der Modernisierung entstehen.
Mieter hat Kosten wegen Instandsetzung oder Modernisierung.
- Mieter können für zu erwartende Kosten einen entsprechenden Vorschuss vom Vermieter verlangen, und die Duldung davon abhängig machen (Zurückbehaltungsrecht).
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