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Modernisierung - psychische Erkrankung als persönliche Härte?

Die Duldung einer umfassenden Modernisierung, Sanierung der Wohnung, kann für Mieter eine unzumutbare persönliche Härte sein.

Mieterin widerspricht der Modernisierung wegen psychischer Erkrankung

Eine unzumutbare persönliche Härte kann bestehen, wenn ein erhebliches gesundheitliches Risiko beim betroffenen Mieter besteht: 
Persönliche Härtegründe - Duldung der Modernisierung? 

Ein solcher Fall wurde vor dem Landgericht Berlin (Az. 67 S 66/14) verhandelt. Wegen psychischer Probleme widersprach die Mieterin der Durchführung der Modernisierungsarbeiten.

Psychische Erkrankung des Mieters - Vermieter klagt auf Duldung der Modernisierung

Der Vermieter klagte daraufhin auf Duldung der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen. 

Ein Sachverständiger bescheinigte, dass die Mieterin persönlich so verletzlich sei, dass im Falle einer Durchführung der Maßnahmen, das Leben der Mieterin bedroht sein könne. Die Mieterin sei wegen ihrer Erkrankung auch nicht in der Lage, sich den Herausforderungen einer Sanierung zu stellen. Auch die Stellung einer Ersatzwohnung könne die bestehenden gesundheitlichen Risiken nicht ausschließen.

Mieterin muss wegen psychischer Probleme Modernisierung nicht dulden

Das Amtsgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Mieterin auf Grund ihrer Erkrankung und der deswegen vorliegenden erheblichen Gesundheitsgefährdung die umfassende Modernisierung nicht dulden müsse - der Vermieter ging in Berufung. 

Mieterin ist den Belastungen der Modernisierung nicht gewachsen

Das Gericht stellte fest, dass es der Mieterin auch nicht zuzumuten sei, sich mit dem Vermieter über die Einhaltung von Absprachen auseinanderzusetzen, weil der Vermieter bereits in anderen Wohnungen Absprachen, Vereinbarungen nicht eingehalten hatte. 

  • Das Landgericht bestätigte das Urteil des Amtsgerichts: Der Duldungsanspruch des Vermieters sei nicht gegeben und wies die Berufung zurück.

Gesundheitliche Probleme des Mieters verhindern nicht immer eine Modernisierung

Dies ist ein besonderer Fall, in dem gesundheitliche Gründe eine vorliegende persönliche Härte begründen konnten. 

Ohne schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen wird sich eine Modernisierung in der Regel nicht verhindern lassen.


Redaktion


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