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Durchsetzung der Modernisierung - Duldungsklage des Vermieters
Die Duldungsklage des Vermieters hat das Ziel, vom Gericht bestätigt zu erhalten, dass Mieter eine Modernisierungsmaßnahme dulden müssen.
Nach der Modernisierungsankündigung besteht für Mieter eine Überlegungsfrist
Wenn der Vermieter eine Modernisierungsankündigung geschickt hat, haben Sie zunächst eine Überlegungsfrist, zu entscheiden, ob Sie die Arbeiten dulden wollen.
- Wurde bis zum Ende der Überlegungsfrist keine Entscheidung getroffen, oder haben Sie die Modernisierung ausdrücklich abgelehnt, dann kann der Vermieter Klage erheben.
- Das Gericht prüft dann, ob Sie die Modernisierungsarbeiten dulden müssen.
Hat der Vermieter sie aufgefordert, dass Sie innerhalb kürzerer Frist mitteilen sollen, dass Sie die Modernisierungsmaßnahmen dulden, dann kann er möglicherweise schon vor Ablauf der Überlegungsfrist Duldungsklage erheben. Lassen Sie sich frühzeitig beraten.
Vermieter klagt auf Duldung der Modernisierungsmaßnahmen
Im Rahmen der Klage prüft das Gericht auch etwaige Härtegründe, die gegen eine Duldung sprechen könnten:
Persönliche Härtegründe - Duldung der Modernisierung?
Dulden einer Modernisierungsmaßnahme - Klage des Vermieters - Prüfung Härtegründe
- Die Prüfung durch das Gericht erfolgt aber nur, wenn Sie diese Gründe rechtzeitig vorgebracht haben:
Modernisierungsankündigung - Frist für Mitteilung Härtegründe
Kommt das Gericht zu einem für Sie positiven Ergebnis, dann wird die Klage des Vermieters abgewiesen.
Andernfalls erlässt das Amtsgericht ein Duldungsurteil:
Duldungsurteil gegen Mieter wegen Modernisierungsmaßnahmen.
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