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Ratgeber Untervermietung
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Modernisierung der Wohnung mit neuer Heizung
Wird eine Modernisierung der Wohnung durch Einbau oder Aufstellung einer neuen, modernen Heizungsanlage durchgeführt, dann gelten besondere Regeln.
Modernisierung durch Einbau einer modernen Heizungsanlage
Durch § 71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden Anforderungen für neue moderne Heizungsanlagen gestellt.
Die neue Heizung muss den Vorgaben des GEG entsprechen. Die neue Heizung muss zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll künftig erreicht werden, dass der hohe CO2-Ausstoß im Gebäudebereich deutlich reduziert wird.
Modernisierung der Wohnung mit neuer Heizung - mietrechtliche Regelungen
Im Wohnungsmietrecht sind dafür besondere Regelungen eingefügt worden:
§ 555b Absatz 1a BGB nennt solche Modernisierungsmaßnahmen als besondere Art der Modernisierung.
Diese Arbeiten finden meist komplett außerhalb der Wohnung statt.
- Mieterinnen und Mieter müssen die entsprechenden Maßnahmen dulden.
Modernisierungsmaßnahme außerhalb der Wohnung - Duldung.
Meist wird der Vermieter eine Ankündigung schicken, schon allein aus dem Grund, damit nach Abschluss der Arbeiten rasch eine Mieterhöhung verlangt werden kann.
Diese Ankündigung löst die kurze Frist für einen wirtschaftlichen Härteeinwand aus (siehe unten).
Kombination von Heizungseinbau mit anderen Modernisierungsmaßnahmen
Oft wird der Einbau einer neuen Heizungsanlage mit anderen Modernisierungsmaßnahmen kombiniert.
- In diesen Fällen müssen die anderen Modernisierungsmaßnahmen separat geprüft werden, ob z.B. es sich überhaupt um eine Modernisierung handelt, und ob Mieter zur Duldung verpflichtet sind.
- Wenn der Heizungseinbau mit anderen Modernisierungsmaßnahmen kombiniert wird, gelten unterschiedliche Regeln für die verschiedenen Modernisierungen. Dann ist erst recht eine fachkundige Beratung erforderlich.
Lassen Sie sich frühzeitig beraten!
Modernisierungsarbeiten innerhalb der Wohnung müssen ordentlich angekündigt werden.
Ankündigung einer Modernisierung - Anforderungen.
Mieterhöhung nach Modernisierung wegen Einbau einer neuen Heizungsanlage
Modernisierungsmaßnahmen haben meist eine Mieterhöhung zur Folge.
Für die Mieterhöhung wegen Einbau einer neuen Heizungsanlage gelten besondere Regeln, unter anderem abhängig davon, ob der Vermieter öffentliche Förderung in Anspruch nimmt. Einzelheiten:
Modernisierung - Mieterhöhung wegen Einbau neuer Heizungsanlage.
Härteeinwand wegen Mieterhöhung nach Modernisierung ist für Mieter möglich
Mieter können den Einwand wirtschaftlicher Härte erheben, wenn die zu erwartende Mieterhöhung unzumutbar ist. Vermieter dürfen dann nur eine geringere oder gar keine Mieterhöhung verlangen.
Modernisierung - Einwand wegen wirtschaftlicher Härte erheben.
- Der Härteeinwand muss innerhalb einer kurzen Frist erhoben werden!
Redaktion
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