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Modernisierung - neuer Balkon als Modernisierungsmaßnahme
Der Anbau eines Balkons wird meist als Modernisierung anerkannt. Es kann aber Ausnahmen geben, denn nicht immer ist der Anbau eines neuen Balkons eine mieterhöhende Modernisierungsmaßnahme.
Ist ein neuer Balkon immer eine mieterhöhende Modernisierungsmaßnahme?
Ob die erstmalige Anbringung eines Balkons an der Wohnung eine Modernisierung darstellt, hängt von den Einzelheiten ab. Ein neuer Balkon ist meist dann eine Wertverbesserung, wenn er sich gut in die Wohnung einfügt, gut zugänglich ist.
- Aber:
Sollen Mieter nachteilige Umbaumaßnahmen, z.B. eine Grundrissveränderung der Wohnung für den Anbau hinnehmen, so liegt in solchen Fällen möglicherwese keine Wertverbesserung vor, und folglrich ist dann auch keine Mieterhöhung möglich - der jeweilige Einzelfall ist zu prüfen.
Duldung der Modernisierung - Zustimmung, Mieterhöhung.
Modernisierung - Verbesserung des Wohnwerts durch neuen Balkon liegt nicht immer vor
In Einzelfällen haben Gerichte geurteilt, dass der Anbau eines Balkons den Gebrauchswert der Wohnung nicht verbessert, keine Modernisierung vorliegt, z.B.
- wenn der Balkon zu einer stark befahrenen Straße hin liegt, als Abstellfläche nicht notwendig ist und eine erhebliche Mieterhöhung bringt (hier: € 65,00 monatlich)
- wenn der Balkon nur durch eine Abstellkammer erreichbar ist, an der Nordseite des Hauses liegt und die Lichtverhältnisse in der Wohnung durch den Anbau nicht verbessert werden
- wenn ein zweiter Balkon angebaut werden soll, der für die Wohnung keine erheblichen Gebrauchsvorteile bringt:
Modernisierungsmaßnahme - Zweiter Balkon nicht immer zu dulden. - wenn durch den Anbau der Balkone die Lichtverhältnisse (Verschattung) in der Wohnung deutlich verschlechtert werden
- wenn ein vorhandener Balkon nur vergrößert wird und sich bei einer kleinen Wohnung dadurch die Wohnfläche nur gering vergrößert, keine wirkliche Verbesserung der Nutzung der Wohnung erreicht wird:
Geringe Vergrößerung des Balkons - keine Wertverbesserung.
Umbau Balkon zu Terrasse oder Wintergarten als Modernisierung ist keine Wertverbesserung
Wenn der Vermieter Ihren vorhandenen Balkon durch eine Terrasse oder einen Wintergarten ersetzen will, ist das keine Modernisierung, sondern eine Veränderung der Wohnung, die Sie nicht dulden müssen.
Soll darüber hinaus das Haus, die Wohnung wesentlich verändert werden, liegt ebenfalls keine Modernisierung vor, die Sie dulden müssten.
Umbau, wesentliche Veränderung der Mietwohnung - keine Modernisierung.
Balkonanbau als Modernisierung - Duldung des Anbaus für Modernisierung klären
Der Anbau eines Balkons findet im wesentlichen durch Bauarbeiten außerhalb der Wohnung statt.
- Solche Arbeiten könnten Sie nur durch einen Antrag auf einstweilige Verfügung stoppen, was aber mit einem beträchtlichem Risiko für Mieter verbunden sein kann:
Einstweilige Verfügung im Mietrecht.
Spätestens für den Durchbruch von Ihrer Wohnung zum Balkon muss der Vermieter Ihnen eine Modernisierungsankündigung schicken:
Modernisierung - Angaben in der Modernisierungsankündigung.
Vorher brauchen Sie die Arbeiten in Ihrer Wohnung nicht zu dulden.
- Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kann ein Vermieter berechtigt sein, den Mietvertrag zu kündigen, wenn Mieter unberechtigt die Duldung von Arbeiten verweigert haben.
Lassen Sie sich daher frühzeitig beraten.
Rechtzeitig Härtegründe wegen einer Modernisierung mitteilen
- Wollen Sie gegenüber der Modernisierungsmaßnahme persönliche Härtegründe, auch wirtschaftliche Härtegründe, vorbringen, müssen Sie das innerhalb einer kurzen Frist tun, nachdem Ihnen die Modernisierung angekündigt wurde:
Modernisierungsankündigung - Frist für Mitteilung Härtegründe.
Instandsetzung des Balkons ist keine Modernisierung, berechtigt nicht zur Mieterhöhung
Ist ein vorhandener Balkon stark beschädigt, dann ist die Wiederherstellung, auch durch Anbringung eines neuen Balkons, keine Modernisierung, sondern eine Instandsetzung.
Balkon, Terrasse der Mietwohnung unbenutzbar.
- Selbst wenn der neue Balkon deutlich verbessert ist, müssen die ersparten Instandsetzungskosten bei der Mieterhöhung abgezogen werden:
Kosten Instandsetzung und Instandhaltung sind keine Modernisierung. - Sorgen Sie dafür, dass Sie die Mängel und den notwendigen Reparaturaufwand beweisen können, z.B. durch aussagekräftige Fotos und Zeugen, möglichst durch Kostenvoranschlag eines Handwerkers:
Kostenvoranschlag kann für Mieter ein Beweis sein - Mietrecht
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Lärm, Belästigung durch Bauarbeiten - Mietminderung kann möglich sein:
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Redaktion
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