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Ratgeber Untervermietung
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Modernisierung - Gebrauchswert der Wohnung erhöhen
Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung erhöhen oder zu einer Verbesserung der Wohnverhältnisse führen, gelten als Modernisierung.
Modernisierung - Erhöhung Gebrauchswert oder Verbesserung der Wohnverhältnisse
Das Gesetz unterscheidet zwischen Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung erhöhen, und sonstigen Verbesserungen der Wohnverhältnisse.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie selbst die Maßnahmen als Verbesserung empfinden, oder die entsprechende Ausstattung überhaupt benutzen wollen, sondern auf eine "allgemeine Anschauung".
Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung durch Modernisierungsmaßnahmen
Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung sind z.B. die Umstellung der Heizungsart von Einzelöfen auf Zentralheizung - wobei diese oft auch mit einer Ersparnis von Energie verbunden.
Auch der Einbau eines Fernsehanschlusses, der Anbau eines Balkons oder eines Aufzugs.
Aber manches ist eben nicht eindeutig, z.B. auch bei der Modernisierung eines Badezimmers gibt es Besonderheiten:
Bad - Umbau Badezimmer ist nicht immer eine Modernisierung
Oft wird bei Modernisierungen von Vermietern übergangen, dass Instandsetzungsmaßnahmen , die eigentlich erforderlich gewesen wären, durch die Modernisierung überflüssig werden, bei einer Modernisierungsmieterhöhung nicht berücksichtigt werden dürfen:
Kosten Instandsetzung und Instandhaltung sind keine Modernisierung
Modernisierungsmaßnahmen innerhalb oder außerhalb der Wohnung dulden, zustimmen
- Für Maßnahmen außerhalb Ihrer Wohnung braucht der Vermieter nicht Ihre Zustimmung. Ob Sie gegen solche Maßnahmen vorgehen wollen, ist sorgfältig zu prüfen.
- Maßnahmen innerhalb Ihrer Wohnung darf der Vermieter nur durchführen, wenn Sie diese Maßnahmen - freiwillig oder nach einem Gerichtsurteil - dulden.
Modernisierung der Wohnung führt in der Regel zu einer Mieterhöhung
Modernisierungsmaßnahmen führen meist zu einer Mieterhöhung. Dabei kommt es teilweise darauf an, ob die Maßnahmen rechtzeitig und ausreichend genau angekündigt wurden.
Modernisierungsankündigung - Härtegründe dem Vermieter rechtzeitig mitteilen
- Wenn Sie eine Modernisierungsankündigung erhalten, müssen Sie innerhalb kurzer Frist etwaige persönliche Härtegründe dem Vermieter mitteilen, die gegen die Duldung der Modernisierungsarbeiten oder gegen die folgende Mieterhöhung sprechen.
Wenn Sie eine Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen erhalten oder eine Mieterhöhung, weil der Gebrauchswert Ihrer Wohnung erhöht worden sei, sollten Sie umgehend eine fachkundige Beratung aufsuchen.
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