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Badmodernisierung - Umbau Badezimmer eine Modernisierung?

Der Umbau eines Badezimmers in einer Mietwohnung ist nicht immer eine Modernisierung.

Modernisierung eines Bades soll eine Verbesserung des Gebrauchswerts der Wohnung erreichen

Umbaumaßnahmen des Vermieters sind dann eine Modernisierung, wenn sie eine Wertverbesserung darstellen, und zwar aus der Sicht des durchschnittlichen Mieters. Mieter sollten genau prüfen, ob die angekündigte Badmodernisierung tatsächlich eine nachhaltige Verbesserung des Gebrauchswerts (§ 555b Nr. 4 BGB) darstellt.

Instandsetzungsmaßnahmen sind keine Modernisierung

Instandsetzungsmaßnahmen - z.B. Erneuerung der Wasserleitungen oder Abwasserleitungen, der Badewanne, des Waschbeckens - muss der Vermieter selbst bezahlen.

  • Es wird daher gern in diesem Zusammenhang der Grundriss des Bades verändert, weil dies dann eine Verbesserung des Gebrauchswerts sein soll, und damit eine Modernisierung.

Folgen einer Modernisierungsankündigung

  • Modernisierungsmaßnahmen muss der Mieter meist dulden.
  • Modernisierungsmaßnahmen berechtigen den Vermieter zur Mieterhöhung.
Hinweis


Wenn Sie die Ankündigung einer Modernisierung erhalten, sollten Sie sich umgehend fachkundig beraten lassen.
Ankündigung Modernisierung - formelle Anforderungen, Unterschrift 

Vergrößerung des Bades, Einbeziehung der separaten Toilette - ist das eine Modernisierung?

Wird für die Vergrößerung des Bades die bisher separate Toilette einbezogen, so dass anschließend die Toilette im Badezimmer steht, dann stellt dies gleichzeitig eine Verschlechterung des Gebrauchswerts dar.

Hinweis


Ob Sie in einem solchen Fall die Durchführung der Modernisierung verweigern, oder nur die entsprechende Mieterhöhung angreifen, sollten Sie durch anwaltliche Beratung klären. Es kann darauf ankommen, wie Ihr örtliches Amtsgericht oder Landgericht in solchen Fällen entscheidet.



Redaktion


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