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Ratgeber Untervermietung
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Modernisierung Bad - nicht alles führt zu einer Mieterhöhung
Hat der Vermieter Modernisierungsarbeiten am Bad der Mietwohnung angekündigt, stellt sich die Frage, ob es sich bei den angekündigten baulichen Veränderungen um Modernisierungsmaßnahmen handelt.
Eine Überprüfung der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme kann sich lohnen!
Ersteinbau eines Bades in die Mietwohnung ist eine Modernisierungsmaßnahme
Die Antwort ist nur ganz einfach, wenn die Wohnung bisher überhaupt kein Badezimmer hat (z.B. auch nur eine Duschkabine in der Küche).
Dann ist der erstmalige Einbau eines Bades eine Wertverbesserung, die zu einer Mieterhöhung führt.
- Das gilt auch dann, wenn in einer kleineren Wohnung dafür ein halber Raum oder eine Kammer genutzt werden müssen und diese Räume dadurch wegfallen.
- Auch eine Grundrissänderung kann den Gebrauchswert eines Bades erhöhen und eine Modernisierungsmaßnahme sein.
Instandsetzung, Erneuerung der Objekte im Bad ist keine Modernisierung
Umgekehrt liegt keine Modernisierung vor, wenn nur Handwaschbecken, WC, Badewanne, Armaturen oder Spülkasten nur erneuert werden, ohne dass sich der Komfort verbessert - denn das sind Maßnahmen die unter Instandsetzungsarbeiten fallen.
Gebrauchswertverbesserung im Bad als Modernisierung der Mietwohnung
Bei etlichen Maßnahmen, die dazwischen liegen, ist die Antwort schwieriger.
Die Rechtsprechung ist in aller Regel "modernisierungsfreundlich":
Der Ersatz eines kleinen Handwaschbeckens durch ein großes breites Becken wird als Wertverbesserung eingeordnet. Ebenso der Einbau einer größeren Einbauwanne als Ersatz für eine Sitzbadewann oder die erstmalige Verfliesung eines schon vorhandenen Bades.
Auch ein wandhängendes WC statt eines auf dem Boden stehenden WC gilt als Modernisierung.
Es kann sich aber lohnen, die Planung des Vermieters gründlich zu prüfen:
- Urteil
Keine Modernisierung: Bad wird größer - separate Toilette fällt weg - Bad - Umbau ist nicht immer eine Modernisierung
Rechtzeitig Härtegründe wegen einer Modernisierung mitteilen
Haben Sie gegenüber der Modernisierungsmaßnahme persönliche Härtegründe, auch wirtschaftliche Härtegründe, dann müssen Sie solche, nachdem Ihnen die Modernisierung angekündigt wurde, innerhalb einer kurzen Frist dem Vermieter mitteilen.
Modernisierungsankündigung des Vermieters sorgfältig prüfen
Wenn Sie eine Modernisierungsankündigung erhalten, sollten Sie umgehend fachkundigen Rat in Anspruch nehmen. Es ist riskant, die Duldung solcher Arbeiten einfach zu verweigern.
Duldung der Modernisierung - Zustimmung, Mieterhöhung
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kann ein Vermieter berechtigt sein, den Mietvertrag zu kündigen, wenn die Duldung von Modernisierungsarbeiten seitens betroffener Mieter unberechtigt verweigert wurde.
Modernisierung des Bads ist angekündigt - Instandsetzungskosten feststellen
Nachdem die Modernisierung durchgeführt wurde, folgt in aller Regel eine Mieterhöhung, meist durch die Umlage der Modernisierungskosten.
- Dabei muss der Vermieter aber die Instandsetzungskosten von den Modernisierungskosten abziehen, die er durch die Modernisierung eingespart hat:
Modernisierungsmieterhöhung - Instandsetzungskosten abziehen
Sie sollten daher den Zustand des bisherigen Badezimmers genau festhalten. So dass z.B. ein Zeuge später bestätigen kann, dass das alte Waschbecken schon ziemlich abgenutzt war. Dann erkundigen Sie sich, was es kosten würde, einen gleichwertigen Ersatz für das alte Waschbecken zu beschaffen.
Modernisierungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten können zu Mietminderung führen
Wird durch die Arbeiten der Gebrauch der Wohnung mehr als unerheblich eingeschränkt, dann besteht ein Anspruch auf Mietminderung.
Redaktion
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