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Modernisierung Bad - nicht alles führt zu einer Mieterhöhung

Hat der Vermieter Modernisierungsarbeiten am Bad der Mietwohnung angekündigt, stellt sich die Frage, ob es sich bei den angekündigten baulichen Veränderungen um Modernisierungsmaßnahmen handelt.

Eine Überprüfung der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme kann sich lohnen!

Ersteinbau eines Bades in die Mietwohnung ist eine Modernisierungsmaßnahme

Die Antwort ist nur ganz einfach, wenn die Wohnung bisher überhaupt kein Badezimmer hat (z.B. auch nur eine Duschkabine in der Küche).
Dann ist der erstmalige Einbau eines Bades eine Wertverbesserung, die zu einer Mieterhöhung führt.

  • Das gilt auch dann, wenn in einer kleineren Wohnung dafür ein halber Raum oder eine Kammer genutzt werden müssen und diese Räume dadurch wegfallen.
  • Auch eine Grundrissänderung kann den Gebrauchswert eines Bades erhöhen und eine Modernisierungsmaßnahme sein.

Instandsetzung, Erneuerung der Objekte im Bad ist keine Modernisierung

Umgekehrt liegt keine Modernisierung vor, wenn nur Handwaschbecken, WC, Badewanne, Armaturen oder Spülkasten nur erneuert werden, ohne dass sich der Komfort verbessert - denn das sind Maßnahmen die unter Instandsetzungsarbeiten fallen.

Gebrauchswertverbesserung im Bad als Modernisierung der Mietwohnung

Bei etlichen Maßnahmen, die dazwischen liegen, ist die Antwort schwieriger.

Die Rechtsprechung ist in aller Regel "modernisierungsfreundlich":

Der Ersatz eines kleinen Handwaschbeckens durch ein großes breites Becken wird als Wertverbesserung eingeordnet. Ebenso der Einbau einer größeren Einbauwanne als Ersatz für eine Sitzbadewann oder die erstmalige Verfliesung eines schon vorhandenen Bades.

Auch ein wandhängendes WC statt eines auf dem Boden stehenden WC gilt als Modernisierung.

Hinweis


Es kann sich aber lohnen, die Planung des Vermieters gründlich zu prüfen:

Rechtzeitig Härtegründe wegen einer Modernisierung mitteilen

Haben Sie gegenüber der Modernisierungsmaßnahme persönliche Härtegründe, auch wirtschaftliche Härtegründe, dann müssen Sie solche, nachdem Ihnen die Modernisierung angekündigt wurde, innerhalb einer kurzen Frist dem Vermieter mitteilen.

Modernisierungsankündigung des Vermieters sorgfältig prüfen

Wenn Sie eine Modernisierungsankündigung erhalten, sollten Sie umgehend fachkundigen Rat in Anspruch nehmen. Es ist riskant, die Duldung solcher Arbeiten einfach zu verweigern.

Duldung der Modernisierung - Zustimmung, Mieterhöhung

Hinweis


Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kann ein Vermieter berechtigt sein, den Mietvertrag zu kündigen, wenn die Duldung von Modernisierungsarbeiten seitens betroffener Mieter unberechtigt verweigert wurde.

Modernisierung des Bads ist angekündigt - Instandsetzungskosten feststellen

Nachdem die Modernisierung durchgeführt wurde, folgt in aller Regel eine Mieterhöhung, meist durch die Umlage der Modernisierungskosten.

Sie sollten daher den Zustand des bisherigen Badezimmers genau festhalten. So dass z.B. ein Zeuge später bestätigen kann, dass das alte Waschbecken schon ziemlich abgenutzt war. Dann erkundigen Sie sich, was es kosten würde, einen gleichwertigen Ersatz für das alte Waschbecken zu beschaffen.

Modernisierungsarbeiten und Instandsetzungsarbeiten können zu Mietminderung führen

Wird durch die Arbeiten der Gebrauch der Wohnung mehr als unerheblich eingeschränkt, dann besteht ein Anspruch auf Mietminderung.


Redaktion


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