​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Einbau von Rauchmeldern in die Wohnung als Modernisierung
Die Anbringung, der Einbau von neuen Rauchmeldern in die Wohnung ist eine Modernisierungsmaßnahme, die zu einer Mieterhöhung für die Wohnung führen kann.
Mieterhöhung wegen dem Einbau, der Installation von Rauchmeldern in der Mietwohnung
Wegen der nicht allzu hohen Investitionskosten für diese Maßnahme verzichten viele Vermieter auf eine Mieterhöhung wegen dieser Modernisierung.
Einbau Rauchmelder - Mieterhöhung wegen Modernisierung
Die Ausstattung einer Wohnung mit Rauchmeldern erhöht die Sicherheit, führt zu einer nachhaltigen Verbesserung im Sinne von § 555 b Nr. 4 und 5 BGB.
Vermieter können den Einbau als Modernisierungskosten nach den gesetzlichen Bestimmungen als Mieterhöhung auf die Miete umlegen:
Modernisierungsmaßnahmen - Zeitpunkt der Mieterhöhung
Erneuerung von bisher vorhandenen Rauchmeldern ist keine Modernisierung
Sind Rauchmelder, z.B. nach Erreichen der Betriebsdauer zu erneuern, oder weil diese defekt sind, so ist dies keine neue Modernisierung, die Vermieter zu einer Mieterhöhung berechtigen.
- Dies gilt auch, wenn der Vermieter für den früheren Einbau keine Modernisierungsmieterhöhung vorgenommen hat.
- Dies gilt auch, wenn die bisher vorhandenen Rauchmelder gemietet waren.
- Werden allerdings neue Rauchmelder eingebaut, die technisch sehr viel hochwertiger sind, so kann dies eine Modernisierungsmaßnahme sein.
BGH zu Erneuerung von Rauchmeldern als Modernisierung
Nachträglicher Einbau funkbetriebener Rauchmelder in die Wohnung
War die Wohnung bisher mit einfachen Rauchwarnmeldern ausgestattet war, so ist der
Einbau funkbetriebener Melder vom Mieter zu dulden und gilt als Modernisierungsmaßnahme.
Modernisierung - Mieter hatte schon Rauchmelder installiert, Vermieter möchte neue
Sind in einer Wohnung bereits Rauchmelder durch Mieter installiert worden, so kann der Vermieter durchsetzen, dass diese als Modernisierungsmaßnahme durch neue Modelle ersetzt werden.
- In solch einem Fall hat der Mieter meist keinen Anspruch darauf, dass ihm seine zuvor getätigten Aufwendungen für die Rauchmelder erstattet werden:
Modernisierung - Rauchmelder des Mieters ersetzen
Vorhandene Rauchmelder des Mieters bieten mehr Sicherheit, als die zum Einbau vorgesehenen
Wurden vom Mieter sehr hochwertige Geräte eingebaut, die einen wesentlich höheren Sicherheitsstandard bieten als die für die Modernisierung vorgesehenen, dann kann es sein, dass der Mieter die Modernisierung nicht dulden muss, die eigenen Rauchmelder installiert bleiben können, so ein Urteil.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: