Logo

Erneuerung von Rauchmeldern als Modernisierung?

Die Erneuerung von in der Wohnung installierten Rauchmeldern gilt nicht als Modernisierung, die Vermieter zu einer Mieterhöhung berechtigt, wenn vorhandene Rauchwarnmelder nur durch technisch gleichwertige Geräte ersetzt werden.

Vermieter verlangt für den Austausch von Rauchmeldern eine Modernisierungsmieterhöhung

Erfolgt durch eine Erneuerung, einen Austausch von in der Wohnung installierten Rauchmeldern keine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung der Wohnung, dann handelt es sich grundsätzlich nicht um eine Modernisierung,

  • wenn die vorhandenen Rauchmelder nur durch gleichwertige Geräte ersetzt werden.

Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil v. 24.5.2023, Az. VIII ZR 213/21.

Erneuerung von Rauchmeldern als Modernisierung - Rauchmelder waren gemietet

In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es um die Erneuerung von Rauchmeldern, die der Vermieter ehemals 2012/2013 als Mietgeräte hatte installieren lassen.

Der Vermieter argumentierte, er habe doch seinerzeit für den Einbau keine Mieterhöhung durchgeführt und auch keine Betriebskosten verlangt.

Der BGH entschied, auch der Umstand, dass es sich damals um Mietgeräte handelte, führe im Rahmen einer späteren Neuanschaffung von Rauchmeldern nicht zu einer Modernisierung, die den Vermieter zu einer Mieterhöhung berechtigt.

  • Es handele sich nur um einen Austausch der in den Jahren 2012/2013 installierten Rauchmelder - das Ersetzen vorhandener Rauchmelder durch gleichwertige Geräte sei keine Modernisierung im Sinne des § 555b BGB, und könne somit auch nicht zu einer Mieterhöhung im Sinne des § 559 BGB führen.

Früherer Einbau von Rauchmeldern ohne Modernisierungsmieterhöhung

  • Wird lediglich eine Erneuerung von Rauchmeldern durch gleichwertige Geräte durchgeführt, dann handelt es sich auch dann nicht um eine Modernisierung, wenn der Vermieter für die ehemals installierten Rauchmelder keine Modernisierungsmieterhöhung durchgeführt und keine Betriebskosten berechnete.

Modernisierung - alte Rauchmelder werden durch technisch höherwertige Geräte ersetzt

Der Bundesgerichtshof hat nicht ausgeschlossen, dass die Erneuerung von Rauchmeldern eine Modernisierung sein kann - aber nur dann, wenn sie durch technisch höherwertige Geräte ersetzt werden.

Erstmaliger Einbau von Rauchmeldern ist eine Modernisierung

Werden erstmals Rauchmelder eingebaut, dann handelt es sich um eine Modernisierung, für die Vermieter auch eine Mieterhöhung verlangen können:

​​​​​​​Einbau von Rauchmeldern in die Wohnung als Modernisierung



Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: