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Ratgeber Untervermietung
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Rauchmelder Eigentum des Mieters - bei Modernisierung ersetzen
Der Vermieter kann durchsetzen, dass die Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, und zwar auch dann, wenn der Mieter in seiner Wohnung schon selbst Rauchmelder installiert hat, diese Eigentum des Mieters sind.
Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen vom 17.06.2015 (Az. VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14).
Installationspflicht für Rauchmelder ist eine gesetzliche Pflicht
Es gibt eine gesetzliche Pflicht des Vermieters, Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten.
Mieter hat die Wohnung mit Rauchmeldern ausgestattet - Vermieter möchte neue Rauchmelder
Aber was ist, wenn der Mieter schon selbst die Wohnung mit Rauchmeldern ausgestattet hat?
Vermieter darf Rauchmelder des Mieters im Rahmen einer Modernisierung ersetzen
Der BGH meint:
Dadurch, dass der Einbau und die spätere Wartung der Rauchmelder für das gesamte Gebäude "in einer Hand" sind, werde ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet. Der Zustand sei damit nachhaltig verbessert gegenüber dem Zustand, der vorher durch den Mieter selbst erreicht worden war.
Deshalb verurteilte der Bundesgerichtshof - wie die vorausgehenden Urteile - die Mieter zur Duldung der Modernisierung.
- Ärgerlich ist das für die Mieter, die - auch im Interesse der Sicherheit des Hauses und der anderen Mieter - schon vorher investiert hatten und das Ersetzen dulden müssen, ohne einen Ersatz für ihre Aufwendungen zu erhalten - die Modernisierungskosten werden künftig auch noch auf die Miete umgelegt.
Rauchmelder des Mieters durch Modernisierung ersetzen nicht immer möglich
Trotz der Urteile des BGH kann eine Ausnahme bestehen, wenn die für die Modernisierung vorgesehenen Rauchmelder einen geringeren Sicherheitsstandard aufweisen. Dadurch kann es sein, dass Mieter eine solche Modernisierung nicht dulden müssen, so ein Urteil des AG Berlin- Charlottenburg.
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