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Rauchmelder Mietwohnung - Wartungskosten als Betriebskosten
Kosten für die Prüfung von Rauchwarnmeldern und entsprechende Wartungskosten können oft als Betriebskosten umgelegt werden.
Rauchmelder in Wohnungen müssen regelmäßig gewartet werden
In vielen Mietwohnungen sind in den letzten Jahren Rauchmelder eingebaut worden - es ist eine duldungspflichtige Modernisierung.
Einmal eingebaut, müssen Rauchmelder regelmäßig gewartet werden. Bei der Wartung werden die Funktionsfähigkeit und die Betriebssicherheit überprüft.
Hinweis
Betriebskostenabrechnung - Wartungskosten für Rauchmelder als sonstige Betriebskosten
Die Kosten sind "sonstige Betriebskosten" im Sinne der Betriebskostenverordnung, § 2 Nr. 17, sie können häufig auf die Mieter umgelegt werden.
- Eindeutig ist die Umlagemöglichkeit, wenn im Mietvertrag (oder einer späteren anderen Vereinbarung) auch die Wartungskosten für Rauchmelder als umlegbare Betriebskosten ausdrücklich vereinbart sind.
- Fehlt eine solche Festlegung im Mietvertrag, dann kann das für Mieter günstig sein:
Nach Ansicht vieler Gerichte dürfen "sonstige Betriebskosten" nämlich nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn die einzelne Betriebskostenart ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt ist.
Betriebskostenabrechnung - Sonstige Betriebskosten der Mietwohnung
Gerichte sehen Wartungskosten für Rauchmelder als vom Mieter zu zahlende Betriebskosten
Aber - es gibt hier auch gegenteilige Rechtsprechung, wonach Wartungskosten für Rauchmelder als sonstige Betriebskosten vom Mieter zu zahlen sind, auch wenn es dafür keine gesonderte Vereinbarung gibt. Erkundigen Sie sich wie in Ihrem Gerichtsbezirk dies gesehen wird.
Die Wartungspflicht für Rauchmelder in der Wohnung ist auf den Mieter übertragen
Mieter sollten darauf achten, wenn ihnen gemäß den Landesbauordnungen bzw. in neueren Mietverträgen die Wartung übertragen ist, diese regelmäßig und fachgerecht durchzuführen bzw. von einer Fachfirma durchführen zu lassen.
In Baden-WürttemÂberg, Bayern, Bremen, Hessen, NiederÂsachsen, NordÂrhein-WestÂfalen und Schleswig-Holstein ist, gemäß den Regelungen in den Landesbauordnungen, der Mieter für die Wartung zuständig. Weitere Einzelheiten erfahren Sie hier.
Mietkosten geleaster Rauchmelder - Betriebskosten, die der Mieter tragen muss?
Hat der Vermieter die Rauchwarnmelder gemietet, dann können die Mietkosten nicht auf die Wohnungsmieter umgelegt werden, entschied das Landgericht Hagen am 4.3.2016 (AZ: 1 S 198/15)
- Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs dazu gibt es bisher nicht, es kommt erst einmal darauf an, wie Ihr zuständiges Amtsgericht und Landgericht diese Frage beurteilt, denn auch hier gibt es unterschiedliche Rechtsprechung, z.B in Sachsen-Anhalt.
Redaktion
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