​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Rauchmelder Mietwohnung - Wartungskosten als Betriebskosten
Sind Kosten für die Prüfung von Rauchmeldern, Wartungskosten in der Betriebskostenabrechnung aufgeführt, so dürfen diese Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.
Rauchmelder in Wohnungen müssen regelmäßig gewartet werden
In vielen Mietwohnungen sind in den letzten Jahren Rauchmelder eingebaut worden - es ist eine duldungspflichtige Modernisierung.
Einmal eingebaut, müssen Rauchmelder regelmäßig gewartet werden. Bei der Wartung wird die Funktionsfähigkeit und die Betriebssicherheit überprüft.
Hinweis
Betriebskostenabrechnung - Wartungskosten für Rauchmelder als sonstige Betriebskosten
Die Wartungskosten für Rauchmelder sind umlegbare Betriebskosten, dies hat der Bundesgerichtshof entschieden, und damit die bestehende Unsicherheit beendet, ob diese Wartungskosten vom Vermieter als Betriebskosten in Rechnung gestellt werden dürfen.
Es handele sich um Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung, es seien keine Verwaltungskosten, so der BGH.
Die Kosten seien "sonstige Betriebskosten" im Sinne der Betriebskostenverordnung, § 2 Nr. 17.
Es kann sich für Mieter lohnen, die Position sonstige Betriebskosten zu prüfen.
Oft dürfen "sonstige Betriebskosten" nämlich nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn die einzelne Betriebskostenart ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt ist.
Betriebskostenabrechnung - Sonstige Betriebskosten der Mietwohnung
Die Wartungspflicht für Rauchmelder in der Wohnung ist auf den Mieter übertragen
Mieter sollten darauf achten, wenn ihnen gemäß den Landesbauordnungen bzw. in neueren Mietverträgen die Wartung übertragen ist, diese regelmäßig und fachgerecht durchzuführen bzw. von einer Fachfirma durchführen zu lassen.
In Baden-WürttemÂberg, Bayern, Bremen, Hessen, NiederÂsachsen, NordÂrhein-WestÂfalen und Schleswig-Holstein ist, gemäß den Regelungen in den Landesbauordnungen, der Mieter für die Wartung zuständig. Weitere Einzelheiten erfahren Sie hier.
Mietkosten geleaster Rauchmelder - Betriebskosten, die der Mieter tragen muss?
Hat der Vermieter die Rauchwarnmelder gemietet, dann können die Mietkosten nicht auf die Wohnungsmieter umgelegt werden, entschied das Landgericht Hagen am 4.3.2016 (AZ: 1 S 198/15 )
- Der Bundesgerichtshof hat ebenso entschieden, im Urteil vom 11.5.2022 VIII ZR 379/20.
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: