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Mietkosten für Rauchmelder als Betriebskosten der Wohnung

Die Vermieter sind seit einigen Jahren verpflichtet, Rauchmelder in die Wohnungen einzubauen. Wurden solche Rauchmelder für die Wohnung gemietet, dann sind die dafür entstehenden Mietkosten keine Betriebskosten für Mieter.

Rauchmelder - Wartungskosten als sonstige Betriebskosten, neue Betriebskosten

Diese Geräte waren in den Betriebskostenverordnungen noch nicht ausdrücklich aufgeführt, und auch nicht in den Mietverträgen genannt. Betriebskosten, die durch Gesetzesänderung neu entstehen, können aber vom Vermieter neu eingeführt werden, und der Mieter muss dann auch die Kosten tragen.
Rauchwarnmelder sind als Modernisierung zu dulden.

Betriebskosten muss meist der Mieter zahlen - das steht im Mietvertrag

Meist ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Mieter die Betriebskosten tragen.
Kalte Betriebskosten - Zahlung mit Mietvertrag vereinbart
Dann sind alle Betriebskosten umlegbar, die in der Betriebskostenverordnung oder der Zweiten Berechnungsverordnung aufgelistet sind.

Kosten, die in den Verordnungen nicht ausdrücklich aufgelistet sind, können als "sonstige Betriebskosten" auf die Mieter umgelegt werden, aber nur, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich genannt sind.

Mietkosten für Rauchmelder als sonstige Betriebskosten?

Ein Vermieter stattete die Wohnungen mit gemieteteten Rauchmeldern aus. Der Mieter wehrte sich dagegen, die Mietkosten mit der Betriebskostenabrechnung zu bezahlen. Das Amtsgericht entschied zugunsten des Mieters, das Berufungsgericht entschied gegenteilig.

Urteil: Mietkosten für Rauchwarnmelder sind nicht als Betriebskosten zu bezahlen

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied durch Urteil vom 11.5.2022, Az. VIII ZR 379/20 :

  • Mietkosten für Rauchwarnmelder können nicht als Betriebskosten umgelegt werden können.

Es handle sich der Sache nach um Anschaffungskosten, diese habe der Vermieter zu tragen. Soweit die Betriebskostenverordnung für bestimmte Messeinrichtungen (Wasserzähler) auch ausdrücklich Mietkosten umlegbar mache, seien dies Ausnahmen, die nicht auf die Rauchwarnmelder übertragbar sind.


Redaktion


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