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Kalte Betriebskosten - Zahlung für Wohnung mit Mietvertrag vereinbart
Meist steht schon im Mietvertrag eine Vereinbarung, dass der Mieter die Betriebskosten für die Wohnung zu tragen hat.
Betriebskosten muss der Mieter nur tragen, wenn eine Vereinbarung geschlossen wurde
Eine solche (auch nachträgliche) Vereinbarung legt fest, dass der Mieter die umlagefähigen Betriebskosten zu zahlen hat.
- Hierfür genügt nach Meinung des Bundesgerichtshofs bereits ein einfacher Satz im Mietvertrag oder einer anderen Vereinbarung, der sinngemäß lautet: "Der Mieter trägt die Betriebskosten".
Manchmal steht im Mietvertrag ein Hinweis auf die Betriebskostenverordnung oder auf die Zweite Berechnungsverordnung.
- Alle in diesen Verordnungen angegebenen Kostenarten sind dann als Betriebskosten umlegbar.
Vereinbarung zur Höhe einer Betriebskostenvorauszahlung - müssen Vorauszahlungen kostendeckend angesetzt sein?
Sonstige Betriebskosten - müssen für die Berechnung als Kosten ausdrücklich genannt sein
Ist eine Kostenart nicht in diesen Listen enthalten, kann es sich nur um Sonstige Betriebskosten handeln.
- Die Rechtsprechung entscheidet meist, dass als "Sonstige Betriebskosten" nur Kosten umgelegt werden können, die im Mietvertrag oder einer Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter ausdrücklich als umlegbare sonstige Betriebskosten genannt werden:
Betriebskostenabrechnung - Sonstige Betriebskosten der Mietwohnung
Betriebskostenvorauszahlung oder Betriebskostenpauschale
Eine Vereinbarung über Betriebskosten bestimmt meist auch, ob eine Betriebskostenpauschale gezahlt wird, ober ob Betriebskostenvorauszahlungen zu zahlen sind, über die jährlich abgerechnet wird. Möglich ist auch eine Inklusivmiete. Auch der Umlageschlüssel, Verteilerschlüssel wird vereinbart,
Über die sogenannten warmen Betriebskosten, also Kosten für Heizung und Warmwasser wird oft eine separate Vereinbarung getroffen.
Vereinbarung kann später geschlossen oder geändert werden
Es kann auch später durch eine Vertragsänderung eine Vereinbarung geschlossen werden, und jede Vereinbarung kann wieder durch eine spätere Vertragsänderung abgeändert werden.
Redaktion
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