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Angefragter Suchbegriff: Betriebskostenvorauszahlung

Es wurden 1 Suchergebnisse gefunden:

Ist im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter die Betriebskosten trägt und wird hierfür eine monatliche Vorauszahlung von z.B. 100,00 € gezahlt, dann ist eine Betriebskostenvorauszahlung, auch als Betriebskostenvorschuss bezeichnet,