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Angefragter Suchbegriff: stillschweigend

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Betriebskosten sind grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. In der Praxis vereinbaren die Mietvertragsparteien jedoch in der Regel, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. Für eine wirksame Umlage auf den Mieter muss geregelt

Ein fremder Name am Briefkasten des Mieters bedeutet für Vermieter einen Hinweis auf eine Untervermietung der Wohnung. Liegt keine Erlaubnis des Vermieters für die Untervermietung vor, dann darf der Vermieter von seinem Mieter

Eine Änderung des Mietvertrags kann ausnahmsweise zustande kommen, ohne dass sich die Vertragsparteien durch schriftliche (oder mündliche ) Vereinbarung - darauf geeinigt haben.  Dies ist selten, eher die Ausnahme, und als Mieter

In vielen Mietverträgen steht, dass Änderungen des Vertrages schriftlich erfolgen müssen, die sogenannte Schriftformklausel. Klausel zur Schriftform in Formularmietverträgen meist wirkungslos Da praktisch alle Mietverträge unter die sogenannten  Allgemeine