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Duldung einer Nutzung - Änderung des Mietvertrags der Wohnung?

Eine Änderung des Mietvertrags der Wohnung kann ausnahmsweise zustande kommen, ohne dass sich die Vertragsparteien durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung darauf geeinigt haben - aber es ist selten, dass durch die Duldung einer Nutzung der Mietvertrag geändert wird. 

Vermieter duldet jahrelang eine bestimmte Nutzung - Änderung des Mietvertrags?

Auch wenn jahrelang eine bestimmte Nutzung vom Vermieter hingenommen wurde, so ist eine dadurch tatsächlich erfolgte Änderung des Mietvertrags, dass diese Nutzung für Mieter auch weiterhin für die Dauer des Mietverhältnisses möglich ist, die Ausnahme.

  • Als Mieter kann man sich nicht darauf verlassen, dass der Mietvertrag übereinstimmend stillschweigend (also faktisch, konkludent, durch schlüssiges Verhalten) tatsächlich geändert wurde, eine bestimmte Nutzung Vertragsinhalt des Mietvertrages wurde.
  • Eine mündliche Abänderung des Mietvertrages ist möglich, aber schwer nachzuweisen.

Stillschweigende Änderung des Wohnungsmietvertrags durch jahrelange Nutzung geduldet?

Viele glauben, dass eine längjährige Nutzung, bzw. weil der Vermieter lange Zeit etwas geduldet hat, dies dann für die Dauer des Mietvertrags erlaubt ist - dies ist nicht so! 

  • Allein die Tatsache, dass der Vermieter ein Verhalten, eine bestimmte Nutzung über längere Zeit akzeptiert, bedeutet nicht, dass der Mietvertrag stillschweigend geändert würde. 
    Es ergibt sich daraus kein Gewohnheitsrecht.

Vermieter macht Widerruf einer über lange Zeit geduldeten Nutzung gegenüber Mieter

Erfolgt der Widerruf einer bestimmten, über lange Zeit geduldeten Nutzung, dann sind solche Fälle  sehr genau zu prüfen, ob zuvor eine Änderung des Mietvertrags zustande gekommen ist. 

Beispiel

Auch der Widerruf der Nutzung eines über lange Zeit genutzten Raumes oder einer Fläche durch den Vermieter ist möglich: 
Vermieter widerruft unentgeltliche Nutzung des Abstellraums, eines Kellers 

Verstoß gegen eine im Mietvertrag ausgeschlossene Nutzung - Änderung des Mietvertrags?

Auch wenn im Mietvertrag eine bestimmte Nutzung ausgeschlossen ist, z.B. die Nutzung eines zum Mietshauses gehörenden Gartens durch den Mieter und hat der Vermieter die Nutzung des Gartens durch seinen Mieter hingenommen, nachweislich geduldet, so kann dies im Streitfall vielleicht als eine einvernehmliche Vertragsänderung gewertet werden - es kommt dabei sehr auf die Umstände des Einzelfalls an. 
Gewohnheitsrecht - gibt es das im Mietrecht für Mieter? 

Mieter zahlt Betriebskosten ohne Vereinbarung - stillschweigende Änderung des Mietvertrags?

Manchmal haben Gerichte angenommen, es sei eine Vertragsänderung zustande gekommen, wenn z.B. der Vermieter Betriebskosten abrechnet, die im Mietvertrag gar nicht vereinbart sind, Mieter diese aber jahrelang bezahlt haben.

Hat der Vermieter eine stillschweigende Erlaubnis für eine Untervermietung erteilt?

Für eine Untervermietung müssen Mieter - wenn die Untervermietung nicht schon im Mietvertrag erlaubt ist - immer den Vermieter um Erlaubnis fragen.

  • Eine stillschweigende Erlaubnis des Vermieters für eine Untervermietung kann grundsätzlich auch nicht angenommen werden, wenn der Name eines Untermieters längere Zeit am Briefkasten steht.

Redaktion


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