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Faktischer Mietvertrag - Mietvertrag für Wohnung durch Duldung
Wurde für eine Wohnung oder Wohnraum zwischen Vermieter und Mieter kein schriftlicher Vertrag geschlossen und auch nicht mündlich ausdrücklich der Mietvertrag vereinbart, so kann es ausnahmsweise dennoch zu einem bestehenden Mietvertrag durch Duldung kommen.
Ein Mietvertrag kann durch Duldung entstehen - Verhalten des Vermieters und des Mieters
Mietvertrag durch Duldung - man bezeichnet einen solchen Mietvertrag auch als faktischen Mietvertrag.
Bevor Sie sich auf den Standpunkt stellen, bei Ihrem Mietverhältnis handelt es sich um einem faktischen Mietvertrag, sollten Sie unbedingt fachlichen Rat in Anspruch nehmen.
Faktischer Mietvertrag - sorgfältige rechtliche Prüfung der Umstände des Vertragsverhältnisses
Es muss geprüft werden, ob das, was Sie als Anhaltspunkte für ein faktisches Vertragsverhältnis ansehen, wirklich diese Schlussfolgerung tragen kann, und andererseits, ob ggf. ein mündlicher Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist, und der Abschluss einer solchen Vereinbarung beweisbar ist.
Beispiel für einen Faktischen Mietvertrag für eine Wohnung, Wohnraum
Ist dem Vermieter bekannt, dass eine bestimmte Person eine bestimmte Wohnung benutzt, und der Vermieter nimmt wissentlich dafür Zahlungen (Miete) entgegen, dann kann dieses tatsächliche Verhalten so zu verstehen sein, dass eine Vermietung / Anmietung beiderseits gewollt ist.
- Kann der faktische Mietvertrag bewiesen werden, dann ist er wirksam.
Zustandekommen eines faktischen Mietvertrags - Erbringung einer Leistung statt Mietzahlung
Nicht immer sind für das Zustandekommen eines faktischen Mietvertrags Zahlungen für die Miete die Voraussetzung, anstelle einer Mietzahlung kann auch eine andere Leistung vereinbart sein:
Statt Miete zahlen - Hilfe im Haushalt des Vermieters, andere Leistung.
Faktischer Mietvertrag für Wohnung - es gelten die gesetzlichen Regelungen
Handelt es sich um einen faktischen Mietvertrag, dann sind vom Gesetz abweichende Regelungen nicht vereinbart worden. In einem solchen Falle gilt nur das, was im Gesetz steht - z.B. für Schönheitsreparaturen wäre dann der Vermieter zuständig.
Durch Duldung zustande gekommener Mietvertrag für Wohnung, Haus ist nicht beweisbar
Haben Sie keinen schriftlichen und keinen mündlichen Mietvertrag, und scheitert Ihr Vorstoß, ein faktisches Mietverhältnis zu begründen, dann werden Sie als unrechtmäßiger Besitzer der Wohnung angesehen, genießen keinen Kündigungsschutz und schulden möglicherweise dem Eigentümer / Vermieter Nutzungsentschädigung.
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