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Angefragter Suchbegriff: Duldungspflicht
Es wurden 11 Suchergebnisse gefunden:
Ob eine Baumaßnahme vom Mieter als Wertverbesserung oder sonstige Modernisierung angesehen bzw. so empfunden wird, ist für die Duldungspflicht nicht wichtig. Für die Herbeiführung eines allgemein üblichen Zustands der Mietwohnung
Modernisierungsmaßnahmen, die nur zur Herstellung des allgemein üblichen Zustandes dienen, müssen von Mietern grundsätzlich geduldet werden, die Mieterhöhung muss bezahlt werden. Duldungspflicht der Mieter bei Modernisierungsmaßnahmen Wenn
Der Einbau neuer Fenster ist keine Modernisierung, wenn durch den Einbau neuer Fenster eine Verschlechterung der Wohnung eintritt. Einbau neuer Fenster ist meist eine Modernisierung Der Einbau neuer Fenster im Rahmen der Modernisierung ist
Ist ein Badezimmer bereits modern ausgestattet, besteht keine Duldungspflicht für eine Modernisierung. Anders ist es, wenn zwar die vorhandenen sanitären Einrichtungsgegenstände, wie Toilette, Waschbecken oder Dusche noch voll funktionsfähig
Bauarbeiten sind oft mit einer umfangreichen Belastung der Bewohner durch Lärm, Staub und Schmutz und anderen Einschränkungen in ihrer Wohnung verbunden. Dies kann für die Mieter, ihre Familienangehörigen und sonstigen Haushaltsangehörigen eine
Für Mieter, die auf Grund einer Modernisierung gegenüber dem Vermieter einwenden wollen, dass eine persönliche Härte vorliegt, müssen nach Erhalt der Modernisierungsankündigung schnell handeln, es besteht eine ziemlich kurze Frist. 1 BGB
Für die Beurteilung einer wirtschaftlichen Härte müssen zunächst alle Einkommen des Haushalts erfasst und alle Ausgaben gegenübergestellt werden. Daraus ergibt sich dann das verfügbare Einkommen. und es ist zu prüfen, ob die
Modernisierung: Es können Härtegründe in Frage kommen, wenn Sie als Mieter frühere hohe Aufwendungen hatten, um die Wohnung in den jetzigen Stand zu bringen (z.B. Sie haben selbst ein Bad eingebaut). Persönliche Härte - durch
Modernisierungsarbeiten können als bauliche Folgen die Wohnung so verändern, dass daraus für die Mieter eine persönliche Härte entsteht. Wäre z.B. die Wohnung nach dem Umbau für die Familie nicht mehr angemessen nutzbar, oder soll sie stark
Wenn der Vermieter an eine Wohnung einen zweiten Balkon anbauen will, muss dies nicht immer als Modernisierung geduldet werden. Grundsätzlich verpflichtet das Gesetz den Mieter dazu, Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters zu dulden,
Länger dauernde Modernisierungsarbeiten sind störend, meist auch sehr lärmintensiv. Durch solche Arbeiten sind Mieter, die nachts arbeiten müssen, sehr beeinträchtigt, da sie tagsüber, wegen Schichtarbeit, Nachtarbeit, ihren Schlaf brauchen,



