​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Modernisierung - Einbauten des Mieters als Härtegrund
Als Härtegrund gegen eine Modernisierung kann in Frage kommen, dass Mieter selbst frühere hohe Aufwendungen in der Wohnung hatten, Einbauten vorgenommen haben, z.B. Mieter haben selbst ein Bad eingebaut.
Modernisierung - Duldungspflicht für Mieter
Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters müssen Mieter grundsätzlich dulden, § 555d Absatz 1 BGB.
Duldung der Modernisierung - Vermieter will Zustimmung.
Eine Modernisierung liegt vor, wenn die Ausstattung, der Wohnwert der Wohnung oder des Hauses verbessert wird, der Energieverbrauch oder auch der Wasserverbrauch gesenkt werden soll.
Beispiele für Maßnahmen, die eine Modernisierung darstellen.
Modernisierungsmaßnahmen führen fast immer zu einer Mieterhöhung.
Modernisierungsankündigung - Einbauten des Mieters sollen ersetzt, erneuert werden
In der Regel sendet der Vermieter zuvor eine Modernisierungsankündigung, in der die einzelnen baulichen Maßnahmen beschrieben sind.
- Ist in der Modernisierungsankündigung eine Ausstattung der Wohnung vorgesehen, die aber bereits der bestehenden Ausstattung der Wohnung entspricht, sollten Mieter besonders aufmerksam die vom Vermieter beabsichtigte Modernisierung prüfen - ggf. ist dann eine Modernisierungsmaßnahme nicht zu dulden.
- Etwaige Härtegründe gegen die Modernisierung müssen Sie innerhalb kurzer Frist vorbringen.
Härtegründe dem Vermieter mitteilen.
Einbauten in der Wohnung durch Mieter, Einbauten sollen durch Modernisierung ersetzt werden
Haben Sie als Mieter selbst Einbauten in der Wohnung vorgenommen, die zu einer besseren Ausstattung geführt haben,
- dann kommt es darauf an, ob für diese Einbauten die Zustimmung des Vermieters vorgelegen hat.
Wurde z.B. mit Zustimmung des Vermieters selbst ein Bad eingebaut, dann ist der Einbau eines Bades möglicherweise gar keine Wertverbesserung im Rahmen der Modernisierung und muss nicht geduldet werden.
Das kann aber durchaus anders sein, wenn der eigene Badeinbau schon lange zurück liegt, oder für einen Badeinbau in anderen Wohnungen die Wasserleitungen, Abflussleitungen auch in Ihrer Wohnung erneuert werden müssen.
Persönliche Härte, wenn Einbauten des Mieters durch Modernisierung ersetzt, vernichtet werden
Es kann eine persönliche Härte eintreten, wenn durch die Modernisierung des Eigentümers die vorherigen Einbauten der Mieter, hier z. B. das selbst eingebaute Bad zerstört würden.
- Werden solche Einbauten durch die Modernisierung vernichtet, dann sollten Sie dies als persönliche Härte geltend machen.
Es kann dann sein, dass Sie die Modernisierung nicht - oder nur teilweise - dulden müssen, oder die spätere Mieterhöhung beschränkt wird.
Sie sollten sich umgehend rechtlich beraten lassen!
Lesetipps zum Thema
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: