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Angefragter Suchbegriff: verbrauchserfassung

Es wurden 10 Suchergebnisse gefunden:

Heizkosten und Warmwasserkosten müssen nach der Heizkostenverordnung in der Regel verbrauchsabhängig abgerechnet und verteilt werden.  Warme Betriebskosten, Heizkosten, Warmwasser: Heizkostenverordnung Muss der Vermieter nach dem

Der Einbau von Wärmemessgeräten, Wärmezählern zur Heizverbrauchserfassung ist eine Modernisierung, die Mieter dulden müssen. Modernisierung der Mietwohnung - Energieeinsparung - Einbau von Wärmezählern dulden Als Modernisierung gilt,

Warmwasserverbrauch kann durch Warmwasserzähler - auch Wasseruhren genannt - gemessen werden. Die Messung solcher Zähler gilt als Nachweis für die Abrechnung des Warmwasserverbrauchs.  Das gilt aber nur dann, wenn der

Kaltwasserverbrauch kann durch Kaltwasserzähler - auch Wasseruhren genannt - gemessen werden. Die Messung solcher Zähler gilt als Nachweis für den Verbrauch und die darauf erfolgende Abrechnung.  Das gilt aber nur dann, wenn das Eichen

Wärmeverbrauch kann durch Wärmezähler gemessen werden. Die Messung solcher Zähler gilt als Nachweis.  Das gilt aber nur dann, wenn der Wärmezähler ordentlich geeicht ist, also überprüft wurde, ob er auch korrekt misst.  Eichzeitpunkt für

Lässt der Vermieter eine Verbrauchsanalyse für die warmen Betriebskosten, also Heizkosten und Warmwasserkosten durchführen, dann kann er die dafür entstehenden Kosten als Betriebskosten auf die Wohnung umlegen. Verbrauchsanalyse

Eine Heizkostenabrechnung des Vermieters, die sich auf eine Schätzung des Verbrauchs beruft, ist formell ordnungsgemäß. Grundsätzlich muss der Vermieter die für eine Wohnung aufgewendete Heizenergie nach dem Verbrauch dieser Wohnung

Wenn Sie die Belege zu Ihrer Heizkostenabrechnung beim Vermieter einsehen wollen, sollten Sie möglichst vorher überlegen und ggf. Rat einholen, welche Belege Sie verlangen wollen. Betriebskosten, Heizkosten prüfen - Mieter haben