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Heizkostenabrechnung Wohnung - Warmwasserzähler nicht geeicht
Der Verbrauch an Warmwasser in einer Wohnung wird meist durch Warmwasserzähler - Wasseruhr - gemessen. Der Zählerstand gilt als Beweis, dass soviel Warmwasser verbraucht wurde, wie dort angezeigt ist.
Nicht geeichte Warmwasserzähler, Warmwasseruhren - Folgen für die Betriebskosten
Etwas schwieriger wird es, wenn der Warmwasserzähler schon älter ist und länger nicht geeicht wurde. Ist die Eichfrist überschritten, dann muss der Vermieter nachweisen, dass dieser Zähler korrekt misst.
Neues Mess- und Eichgesetz verbietet die Verwendung nicht geeichter Warmwasserzähler
Durch das seit 01.01.2015 geltende neue Gesetz, können Fragen auftauchen, ob die Verwendung nicht geeichter Warmwasserzähler eine Betriebskostenabrechnung unwirksam machen könnten.
- Durch die 2010 erfolgte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, ist es dem Vermieter in solchen Fällen überlassen, nachzuweisen, dass die nicht (mehr) geeichten Warmwasserzähler richtig den Verbrauch messen.
- Da aber das neue Gesetz die Verwendung von Messergebnissen ungeeichter Zähler ausschließt, könnte es sein, dass dann der Verbrauch über eine Schätzung ermittelt werden muss.
- Ist dies der Fall, dann können die verbrauchsabhängigen Kosten in der Heizkostenabrechnung um 15 Prozent gekürzt werden:
Keine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung - Kürzung um 15%
Für die Verwendung nicht geeichter Zähler drohen dem Vermieter / Eigentümer hohe Bußgelder - durch diese drohenden empfindlichen Strafen, dürfte das Problem der Verwendung nicht geeichter Zähler künftig selten sein.
Redaktion
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