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Betriebskostenabrechnung - Eichkosten Wärmezähler, Warmwasseruhren

Warmwasserzähler und Wärmezähler müssen gemäß dem Eichgesetz in regelmäßigen Zeiträumen geeicht werden.

Eichkosten für Wärmezähler als Betriebskosten der Wohnung

Die dafür entstehenden Eichkosten sind Betriebskosten, wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass die Betriebskosten vom Mieter zu zahlen sind. Dafür reicht schon der einfache Hinweis wie z.B. : "Der Mieter trägt die Betriebskosten."

Eichkosten sind in der Betriebskostenverordnung aufgeführt

Eichkosten sind gemäß der Betriebskostenverordnung umlagefähige Betriebskosten, sie gelten als laufende und regelmäßig wiederkehrende Kosten. 

Eichung wird in der Regel durch Austausch der Zähler vorgenommen

Da die Kosten einer Eichung in der Regel teurer sind als ein Tausch von Wärmezählern und Warmwasseruhren, werden aus Kostengründen, entsprechend dem vom Vermieter einzuhaltenden Wirtschaftlichkeitsgebot, in der Regel die Zähler gegen geeichte Zähler getauscht. 

Eichkosten als Nebenkosten in der Betriebskostenabrechnung

  • Kosten eines Austauschs sind maximal bis zur Höhe ersparter Eichkosten als Betriebskosten ansetzbar.
  • Im Rahmen eines Austauschs müssen keine neuen Geräte eingesetzt werden, es müssen aber Zähler sein, die neu geeicht sind. 
  • Der Vermieter kann die Kosten des Austauschs bis zur nächsten Eichung über die Jahre als Betriebskosten jährlich anteilig auf die Mieter verteilen, oder nach seiner Wahl die gesamten Kosten für die Eichung als Betriebskosten für die einzelnen Mieter im Jahr der Entstehung geltend machen.

Redaktion


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