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Betriebskosten Warmwasser - Eichung Warmwasserzähler alle fünf Jahre
Warmwasserverbrauch kann durch Warmwasserzähler - auch Wasseruhren genannt - gemessen werden.
Die Messung solcher Zähler gilt als Nachweis für die Abrechnung des Warmwasserverbrauchs.
- Das gilt aber nur dann, wenn der Warmwasserzähler ordentlich geeicht ist.
Zeitraum für die Eichung der Warmwasseruhren im Gesetz - Mess- und Eichgesetz
Das Mess- und Eichgesetz bestimmt, dass Warmwasserzähler alle fünf Jahre geeicht werden müssen. Der Eichungszeitpunkt ist auf dem Zähler festgehalten.
- Die Frist endet immer erst am Ende des entsprechenden Kalenderjahres.
Der Vermieter kann auch den Zähler gegen einen frisch geeichten austauschen und diese Kosten als Betriebskosten abrechnen.
Eichkosten können als Betriebskosten umgelegt werden:
Betriebskosten - Eichkosten für Wärmezähler, Warmwasseruhren
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