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Eichung Kaltwasserzähler, Wasseruhren - gesetzlich alle 6 Jahre

Kaltwasserverbrauch kann durch Kaltwasserzähler - auch Wasseruhren genannt - gemessen werden. Die Messung solcher Zähler gilt als Nachweis für den Verbrauch und die darauf erfolgende Abrechnung der Wasserkosten - das gilt aber nur dann, wenn das Eichen der Kaltwasserzähler gemacht wurde, überprüft wurde, ob der Zähler korrekt misst.

Wasseruhren, Kaltwasserzähler - Eichung alle sechs Jahre im Gesetz festgelegt

Das Mess- und Eichgesetz bestimmt, dass Kaltwasserzähler alle sechs Jahre geeicht werden müssen. Der Eichungszeitpunkt ist auf dem Zähler festgehalten. 

Die Frist endet immer erst am Ende des entsprechenden Kalenderjahres.

Eichung, Eichfrist für Wasseruhr, Wasserzähler - Verlängerung der Gültigkeitsdauer

Die Eichgültigkeitsdauer von Wasserzählern kann verlängert werden, wenn eine amtlich durchgeführte Ãœberprüfung (Stichprobenprüfung) ergibt, dass die eingesetzten Messgeräte einer Baureihe korrekt messen.

Ist das Ergebnis der Stichprobenprüfung, dass die eingesetzten Zähler einer Baureihe richtig messen,  dann verlängert sich die Eichgültigkeit. Dies ist dann am Wasserzähler, der Wasseruhr nicht erkennbar. 

  • Erfragen Sie bei Ihrem Vermieter ob eine Stichprobenprüfung zu einer Verlängerung geführt hat, bis wann die Gültigkeitsdauer der Eichung verlängert ist.

Eichfrist Wasseruhr überschritten - Eichung kann verlangt werden

Hat der Vermieter nicht für die rechtzeitige Eichung des Einzelwasserzählers gesorgt, dann können Sie über Ihren Vermieter die entsprechende Kontrolle bzw. den Austausch verlangen, wenn keine Verlängerung über die Stichprobenprüfung erfolgte.

Sie sollten einen Nachweis haben dafür, dass Ihre Aufforderung an den Vermieter, für eine Kontrolle der Eichung der Wasseruhren, Wasserzähler zu sorgen, beim Vermieter angekommen ist.
Briefe als Mieter sicher zustellen.

Eichfrist Wasseruhr abgelaufen - Vermieter rechnet Wasserkosten als Betriebskosten ab

Wasserkosten über nicht mehr geeichte Einzelwasserzähler abzurechnen ist dem Vermieter möglich, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass der Verbrauch dennoch richtig erfasst wird.

Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, so bleibt dem Vermieter die Möglichkeit, Wasserkosten gemäß der Verbrauchsmessung der Hauptwasseruhr nach der Wohnfläche abzurechnen.

Eichfrist abgelaufen - Wasserzähler misst nicht, zeigt falschen Verbrauch

Für den / die betroffenen Mieter kann, wenn entsprechende Grundlagen (z.B. ein in etwa gleichbleibender Wasserverbrauch in den Vorjahren) gegeben sind, eine Schätzung des Wasserverbrauchs möglich sein. Mieter können verlangen, dass der Vermieter die Schätzgrundlage begründet.


Redaktion


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