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Hauptwasseruhr und Einzelwasseruhren - Unterschiede im Verbrauch

Für die Betriebskostenabrechnung gilt in der Regel die Verbrauchsanzeige der Hauptwasseruhr, auch wenn alle Wohnungen einen eigenen Kaltwasserzähler haben. 

Differenzen bei Wasseruhren - Mieter kürzt die Betriebskosten für den Wasserverbrauch

Ein Mieter kürzte die auf ihn entfallenden Kosten um den seiner Ansicht nach zu hoch berechneten Betrag von 135,35 Euro, der Vermieter klagte auf Zahlung. 

Differenzen zwischen Hauptwasseruhr und Einzelwasseruhren - wie ist abzurechnen?

Ergibt der Wert der Hauptwasseruhr in der Summe einen höheren Verbrauch als die Summe des Wasserverbrauchs der einzelnen Wasseruhren, dann darf der Vermieter die Gesamtwasserkosten im Verhältnis des Verbrauchs zu den einzelnen Wasseruhren auf die Mieter verteilen.

Grundlage für die Berechnung ist Prozentsatz der Abweichung

Der Wert des Hauptwasserzählers ist dann nicht Grundlage für die Berechnung der Betriebskosten des Wasserverbrauchs, wenn der dort angezeigte Verbrauch um mehr als 20 Prozent von der Summe der Einzelwasserzähler abweicht. 

Wasserverbrauch - Unterschiede, Abweichungen von über 20 Prozent bei Wasseruhren

  • Abweichungen von über 20 Prozent gelten als unverhältnismäßig. 
  • Der Vermieter  darf dann nur die Werte der einzelnen Wasserzähler der Wohnungen Mietern in Rechnung stellen, muss den unverhältnismäßig hohen Verbrauch selbst bezahlen.
  • Zu Recht, urteilte das Amtsgericht Rheine (Az. 10 C 331/14) in diesem Fall, denn einen Mehrverbrauch von über 20 Prozent gegenüber der Summe der einzelnen Wasseruhren müsse der Mieter nicht bezahlen.

Redaktion


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