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Angefragter Suchbegriff: zeitabgrenzung
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Wenn Kosten des Vermieters auf Mietparteien umgelegt werden sollen, stellt sich manchmal bei Betriebskostenabrechnungen ein Problem der Zeitabgrenzung: Nach dem Gesetz ist jährlich abzurechnen , das heißt die in einem Jahreszeitraum gezahlten
Werden vom Mieter Vorschüsse für Heizkosten und ggf. Warmwasserkosten gezahlt, dann muss der Vermieter jährlich, bzw. entsprechend der vereinbarten Abrechnungsperiode, darüber abrechnen. Heizkostenvorschüsse - Vermieter zur Abrechnung



