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Angefragter Suchbegriff: zwischenablesung

Es wurden 9 Suchergebnisse gefunden:

Endet ein Mietverhältnis mitten in der Heizperiode, sehen viele Metverträge vor, dass dann eine Zwischenablesung der verbrauchten Heizkosten erfolgen soll und der ausziehende Mieter die Kosten für die Ablesung  tragen muss. Kosten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Nutzerwechselgebühr, in Betriebskostenabrechnungen auch zu finden unter der Bezeichnung, "Kosten der Zwischenablesung", nicht in die Abrechnung aufgenommen werden darf. Der Mieter hat dies

Zieht ein Mieter während der laufenden Abrechnungsperiode aus einer Wohnung aus (und ein neuer Mieter ein), dann ist die Frage, wie der Vermieter bei einem Mieerwechsel über die Heizkosten dieser Periode abrechnen muss. Mieterwechsel

Eine Vereinbarung, dass bei Beendigung eines Mietvertrags der Mieter eine „Mieterwechselpauschale“ zahlen soll, ist  unzulässig . Unzulässig ist es auch, wenn eine Hausverwaltung oder ein Vermieter einen neuen Mieter mit

Der Vermieter darf Kosten, die durch einen Mieterwechsel bei einer Mietwohnung entstehen, nicht vom Mieter verlangen, Mietern in Rechnung stellen - Verwaltungskosten sind vom Vermieter zu zahlende Kosten. Vermieter verlangt

Heizkosten und Warmwasserkosten, die nicht dem Verbrauch in einzelnen Wohnungen zugeordnet werden können, nennt man verbrauchsunabhängige oder nicht verbrauchsabhängige Kosten. Wenn der Vermieter mehrere Wohnungen mit Heizwärme und

Vermieter haben in der Regel die im Zusammenhang mit einer Mietwohnung entstehenden Verwaltungskosten selbst zu tragen - der Vermieter kann meist nicht zusätzlich vom Mieter verlangen, dass Verwaltungskosten zu bezahlen sind, aber es kann

Verwaltungskosten des Vermieters, auch nicht die Kosten des Verwalters, der Hausverwaltung dürfen nicht als Betriebskosten auf die Mieter von Mietwohnungen umgelegt werden. Sind Verwaltungskosten in der Betriebskostenabrechnung

Wenn Sie die Belege zu Ihrer Heizkostenabrechnung beim Vermieter einsehen wollen, sollten Sie möglichst vorher überlegen und ggf. Rat einholen, welche Belege Sie verlangen wollen. Betriebskosten, Heizkosten prüfen - Mieter haben