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Angefragter Suchbegriff: heizung
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Gehen von der Heizung starkes Klopfen, Klopfgeräusche aus, dann kann eine Mietminderung während der Heizperiode gerechtfertigt sein. Zum ordnungsgemäßen Betrieb der vom Vermieter betriebenen Heizung gehört, dass von der Heizung bzw. einer
Heizungsanlagen können Geräusche, Lärm entwickeln, der in Wohnungen zu erheblichen Beeinträchtigungen für Mieter führt. Geräusche der Heizung sind in der Wohnung deutlich zu hören Grundsätzlich gilt: Der Vermieter ist verpflichtet, eine mitvermietete
Ob ein Klopfen oder Brummen der Heizung so störend ist, dass eine Mietminderung berechtigt sein kann, hängt immer vom Einzelfall ab. Besonders nachts können Geräusche einer Heizung, oder aus Heizkörpern, so sehr störend sein, dass
Der Vermieter muss die Heizung auch außerhalb der Heizperiode anschalten, wenn die Temperaturen das erfordern. Von wann bis wann der Vermieter eine gemeinschaftliche Heizung in Betrieb halten muss - die sogenannte Heizperiode - ist meist im
Eine ZentralHeizung muss so eingestellt sein, dass eine ausreichende BeHeizung der Wohnung sichergestellt ist. Auch bei einer Einstellung der Heizung für die Nachtabsenkung ist darauf zu achten, dass sich eine Wohnung nicht zu stark abkühlt, nachts zu
Wenn die Heizung Ihrer Wohnung nicht ordentlich funktioniert, und Sie als Mieter nach dem Mietvertrag nicht selbst für die BeHeizung verantwortlich sind, besteht ein Anspruch auf Mietminderung . Lesetipp Heizung geht nicht, kalte
Geht die Heizung nicht richtig, heizt schlecht oder ist sogar ganz ausgefallen: Ist der Vermieter für die BeHeizung verantwortlich, dann muss die Heizung ordentlich funktionieren. Eine kalte Mietwohnung müssen Mieter nicht hinnehmen! Wie
Bei einem Ausfall der Heizung oder wenn die Heizung nicht richtig funktioniert, die Wohnung insgesamt oder einzelne Zimmer nicht ausreichend zu beheizen sind: Benachrichtigen Sie Ihren Vermieter, verbunden mit der Aufforderung, für eine
Bei Ausfall der vom Vermieter betriebenen Heizung kann eine einstweilige Verfügung auf Instandsetzung und Betrieb der Heizung beantragt werden. Wenn in der Mietwohnung die mitvermietete Heizung ausfällt, die Wohnung nicht mehr ausreichend
Gehen von der Heizung häufig ein Schlagen, laute Knall- oder Klopfgeräusche, oder ein Knacken aus, dann stellt das einen Mangel der Wohnung dar. Die vom Vermieter betriebene Heizung muss einwandfrei funktionieren. Erhebliche Mängel der
Ist gesetzlich der Austausch der Heizungsanlage vorgeschrieben, oder dass bestimmte Bauteile erneuert werden müssen, dann ist eine Modernisierungsmieterhöhung sorgfältig zu prüfen. Ein Vermieter, der eine Modernisierung in der Wohnung
Wenn der Eigentümer der Wohnung für die BeHeizung sorgen muss, die mitvermietete Heizung in der Mietwohnung aber nicht warm genug wird bzw. ausreichend heizt, ist das ein Mangel. Das gilt auch, wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt,
Wird in einem Haus der sehr alte Heizkessel ausgetauscht, der häufig Störungen zeigte, müssen entsprechend hohe Instandsetzungskosen abgezogen werden. Wenn der Vermieter die Heizungsanlage erneuert, handelt es sich fast immer um
Ärgerlich, wenn die Heizung ausgefallen ist, ganz kurzfristig keine Reparatur erfolgt und die Räume auskühlen. Was tun, eine Reparatur selbst beauftragen? Gerichte sehen einen Heizungsausfall, auch wenn der am Wochenende ist, nicht als Notfall Die
Der Vermieter einer Eigentumswohnung muss dafür sorgen, dass die Heizung funktioniert, auch wenn die Heizungsanlage im Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer steht. Gemietete Eigentumswohnung - Heizung fällt aus, Pflicht des
Ist die ZentralHeizung oder die EtagenHeizung ausgefallen, dann bleibt oft erst mal nichts anderes übrig, als sich einen elektrischen Radiator (oder mehrere) zu besorgen und damit für eine NotbeHeizung zu sorgen. Heizung in der
Eine Mieterin wehrte sich gegen die vom Vermieter vorgesehenen energetischen Modernisierungsmaßnahmen, dem Einbau einer Heizung und neuer Fenster. Mieter möchte keine Modernisierung, die alten Fenster und Öfen sollen bleiben Die Mieterin
Betriebskosten können grundsätzlich dem Mieter nur auferlegt werden, wenn das vertraglich im Mietvertrag vereinbart ist. Dafür reicht in aller Regel bereits der Hinweis: " Der Mieter trägt die Betriebskosten." Ein Hinweis auf eine