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Angefragter Suchbegriff: heizpflicht
Es wurden 9 Suchergebnisse gefunden:
Wer im Winter länger verreist, sollte dafür sorgen, dass während des Urlaubs oder einer Abwesenheit aus anderen Gründen die Wohnung und die Beheizung kontrolliert werden. Winter - Abwesenheit, Urlaub - für die ausreichende Beheizung der
Wenn die Heizung Ihrer Wohnung nicht ordentlich funktioniert, und Sie als Mieter nach dem Mietvertrag nicht selbst für die Beheizung verantwortlich sind, besteht ein Anspruch auf Mietminderung . Lesetipp Heizung geht nicht, kalte
Sind Mieterinnen und Mieter verpflichtet, bei niedrigen Außentemperaturen ihre Mietwohnung zu beheizen? Klar ist: Eine Wohnung muss beheizbar sein. Hat die Wohnung eine Ofenheizung, dann müssen die Öfen benutzbar sein, aber der Mieter kümmert sich selbst
Auch bei einer Einstellung der Heizung für die Nachtabsenkung müssen Vermieter darauf achten, dass sich eine Wohnung nicht zu stark abkühlt, es nachts nicht zu kalt ist - die Mindesttemperatur ist einzuhalten. Nachtabsenkung - Temperatur
Ärgerlich, wenn die Heizung ausgefallen ist, ganz kurzfristig keine Reparatur erfolgt und die Räume auskühlen. Was tun, eine Reparatur selbst beauftragen? Gerichte sehen einen Heizungsausfall, auch wenn der am Wochenende ist, nicht als Notfall Die
Beginnen Sie ein Heiztagebuch / Heizprotokoll, wenn Ihre Wohnung trotz aufgedrehter Heizkörper nicht warm genug wird und benachrichtigen Sie schnell Ihren Vermieter, verbunden mit der Aufforderung, für eine ausreichende Beheizung der
Der Vermieter muss die Heizung auch außerhalb der Heizperiode anschalten, wenn die Temperaturen das erfordern. Von wann bis wann der Vermieter eine gemeinschaftliche Heizung in Betrieb halten muss - die sogenannte Heizperiode - ist meist im
Geht die Heizung nicht richtig, heizt schlecht oder ist sogar ganz ausgefallen: Ist der Vermieter für die Beheizung verantwortlich, dann muss die Heizung ordentlich funktionieren. Eine kalte Mietwohnung müssen Mieter nicht hinnehmen! Wie
Während der Mietzeit obliegt Ihnen eine Obhutspflicht für die Mietsache, d.h. die Wohnung ist pfleglich zu behandeln - das gilt auch für längere Zeiten einer Abwesenheit, z.B. wegen Urlaub: Sorgfaltspflichten, Obhutspflichten als