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Heizungsausfall - als Mieter Notdienst holen, beauftragen?

In der Regel ist es sehr ärgerlich, wenn die Heizung in der Wohnung ausgefallen ist, ganz kurzfristig keine Reparatur erfolgt und die Räume auskühlen. Die Beauftragung eines Notdienstes ist in den meisten Fällen nicht zu empfehlen, denn Vermieter müssen in solchen Fällen dann oft nicht die Kosten für den Notdienst oder nur teilweise erstatten.

Heizungsausfall in der Mietwohnung ist kein Notfall

Die meisten Gerichte sehen einen Heizungsausfall nicht als Notfall, der den Mieter zu der Beauftragung einer Reparatur berechtigt, auch wenn dieser am Wochenende passiert, der Vermieter bzw. die Verwaltung nicht gleich zu erreichen ist.

Immer ist dem Vermieter die Gelegenheit zu geben, dass dieser einen Mangel nach seiner Wahl beseitigt, eine Reparatur in Auftrag gibt. Deshalb ist Vorsicht angebracht, wenn man als Mieter selbst die Reparatur beauftragt, denn schlimmstenfalls bleibt man dann womöglich auf den Kosten sitzen.
Heizungsausfall - Reparatur durch Mieter - Erstattung Reparaturkosten 

Geplatztes Heizungsrohr in der Wohnung ist ein Notfall

Das ist jedoch anders, wenn ein Heizungsrohr geplatzt ist, der Vermieter nicht zu erreichen ist und für die Verhinderung eines größeren Schadens ein Notdienst gerufen wird.
Einen Notdienst als Mieter nur im Notfall beauftragen

Beauftragung eines Notdienstes wegen Heizungsausfall am Wochenende

Heizung funktioniert nicht, kaputt - Mangel dem Vermieter mitteilen, Reparatur fordern

Hierzu muss der Vermieter aufgefordert werden, für die Reparatur der Heizung zu sorgen und ihm sollte für die Beseitigung des Mangels eine angemessene Frist eingeräumt werden.

3-4 Werktage haben sich als angemessene Frist herausgebildet: 
Mängelbeseitigung - Dem Vermieter immer eine Frist setzen 

Heizungsausfall - Vermieter beauftragt keine Reparatur

Wird der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, so befindet sich der Vermieter in Verzug: wann ist der Vermieter in Verzug? 

In solchen Fällen kann dann vielleicht eine Ersatzvornahme des Mieters in Frage kommen.

Als weitere Möglichkeit kann eine einstweilige Verfügung auf Instandsetzung und Betrieb der Heizung beantragt werden. Dies sollte immer mit einem Anwalt besprochen werden.
Einstweilige Verfügung wegen Heizungsausfall gegen Vermieter 

Je nach Sachlage kann auch eine Instandsetzungsklage eine Möglichkeit sein, die Heizung wieder in Ordnung zu bringen: 
Instandsetzung gegen Vermieter einklagen  

Heizungsausfall - Radiator kaufen, muss der Vermieter die Kosten bezahlen?

Einen Anspruch auf Kostenerstattung für die Anschaffung eines Radiators haben Sie nur dann, wenn Sie den Vermieter nachweisbar (möglichst schriftlich) mit kurzer Fristsetzung aufgefordert haben, für eine Beheizung zu sorgen, und angekündigt haben, dass Sie sonst im Wege der Ersatzvornahme ein Heizgerät anschaffen und in Betrieb nehmen. 

Wenn der Vermieter den Kaufpreis erstattet, dann sind ihm die Radiatoren in der Regel zu übergeben. 



Redaktion


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