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Ratgeber Untervermietung
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Einen Notdienst als Mieter nur im Notfall beauftragen
Einen Notdienst als Mieter für eine Reparatur beauftragen, dies sollte nur im tatsächlichen Notfall erfolgen, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist.
Notfall - Voraussetzungen für Beauftragung einer Notreparatur, Notmaßnahme als Mieter
Oft gehen Mieter davon aus, dass der Vermieter entstandene Kosten für einen Notdienst erstatten muss. Aber Vermieter zahlen oft nicht alle entstandenen Kosten, oder weigern sich sogar, eine Rechnung zu bezahlen.
Damit es mit dem Vermieter später wegen der Kostenübernahme für einen Notdienst nicht zu Problemen kommt, müssen Mieter vor der Beauftragung eines Notdienstes prüfen:
- a.) Handelt es sich um einen echten Notfall?
- b.) Ist weder der Vermieter noch eine andere zuständige Person (z.B. Hausverwaltung, Hausmeister) kurzfristig (z.B. nachts, am Wochenende) zu erreichen?
- c.) Ist ein schnelles Handeln unbedingt erforderlich?
Ein schnelles Handeln ist immer dann erforderlich, wenn sich ohne ein schnelles Handeln der Schaden vergrößern würde, z.B. bei einem Wasserrohrbruch oder auch bei einem Unwetter.
Keller steht unter Wasser, was tun - Fragen zur Haftung.
Überlegen Sie sorgfältig, ob die Beauftragung eines Notdienstes erforderlich ist, damit sich ein Schaden nicht vergrößert.
Notreparatur in der Wohnung als Mieter nur beauftragen, wenn dies dringend erforderlich ist
Wird eine Notreparatur beauftragt, ohne dass ein wirklich dringender Grund vorliegt, dann weigern sich Vermieter häufig, die angefallenen Kosten für den Notdienst ganz oder auch nur zum Teil zu tragen bzw. Mietern zu erstatten.
Der Grund:
Mieter müssen grundsätzlich zuerst ihren Vermieter zur Beseitigung des Mangels auffordern.
Mieter will Auftrag an Notdienst erteilen - auf seriösen Notdienst achten
Mieter sollten immer darauf achten, dass ein seriöser Notdienst beauftragt wird. Durch einen Notdienst entstehen in der Regel hohe Kosten, auch wenn nur eine erste vorläufige Maßnahme durch einen Notdienst erfolgt.
- Ein Notdienst sollte nur beauftragt werden, wenn eine Reparatur tatsächlich sehr dringlich ist, sich ohne eine schnelle Maßnahme ein Schaden vergrößert.
- Mehrere Firmen anrufen, bereits telefonisch Kosten erfragen.
- Nicht jeder Notdienst ist seriös, überhöhte Kosten sind nicht selten.
- Sogenannte "Vermittlungsportale" für Notdienste besser vermeiden.
Die jeweiligen Innungen oder Kreishandwerkerschaften (z.B. f. Sanitär und Heizung, auch Elektro usw.) haben eine Liste ihrer Mitgliedsfirmen, die in Ihrem PLZ-Bereich einen Notdienst anbieten.
Notdienst beauftragen - auch Mieter haben die Pflicht zur Minderung eines Schadens
Auch Mieter haben eine Schadensminderungspflicht - das heißt wenn sie erkennen, dass ein Schaden sich vergrößert, wenn nicht schnell gehandelt wird, dann müssen Mieter das Erforderliche tun, damit ein Schaden gering gehalten wird - andernfalls könnten sogar Schadenersatzforderungen entstehen.
An den Notdienst soll sofort ein sehr hoher Rechnungsbetrag gezahlt werden
Mieter sollten sich vom Notdienst nicht unter Druck setzen lassen, eine überzogene Rechnung sofort in Bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte zu bezahlen.
- Eine Rechnung für die erfolgte Leistung sollten Mieter nicht unterschreiben, allenfalls bestätigen, dass der Auftrag erteilt wurde.
Unterschrift unter Arbeitsbericht - Die Drohung des Notdienstes, wenn nicht sofort die Bezahlung erfolge, würde die Polizei gerufen, ist nicht haltbar, ganz im Gegenteil:
In einer solchen Situation können Mieter ohne weiteres die Polizei zu Hilfe rufen, wenn der Notdienst droht, die sofortige Bezahlung der Rechnung verlangt.
Gut ist in diesen Situationen, wenn ein Zeuge den Vorfall bestätigen kann.
Die Barzahlung einer Handwerkerrechnung führt auch dazu, dass Handwerkerleistungen steuerlich nicht geltend gemacht werden können, denn dafür muss eine Rechnung überwiesen werden:
Mit Handwerkerleistungen als Mieter Steuern sparen.
Mieter hat an den Notdienst eine zu hohe Rechnung gezahlt
Teuer bezahlte Rechnungen können Mieter später meist nicht gegenüber dem ausführenden Notdienst reklamieren, zu hohe bezahlte Kosten ggf. teilweise vom Notdienst zurückbekommen.
Die schwarzen Schafe unter den Notdiensten berechnen ihre Leistung knapp unter der Wuchergrenze - durch diese Methode müssen Notdienste dann meist keine Rückerstattung leisten.
Vermieter weigert sich, die Kosten eines Notdienstes dem Mieter zu erstatten
Es kommt immer wieder zum Streit zwischen Mieter und Vermieter, ob die Beauftragung einer Notreparatur, Notmaßnahme wirklich erforderlich war, ob im Rahmen der Abwägung der Verhältnismäßigkeit die Reparatur vom Mieter beauftragt werden durfte.
Haben Vermieter die Kosten für einen Notdienst Mietern zu erstatten?
Auch wenn Vermieter für eine tatsächlich erforderliche Beauftragung eines Notdienstes die Kosten zu tragen, Mietern erstatten sollten:
- Schwierigkeiten bei hohen Rechnungen bestehen, da Vermieter Kosten nur im Rahmen einer Angemessenheit erstatten, dann ggf. nur teilweise bezahlen.
Auftrag an Notdienst für Reparatur durch Mieter - Erstattung Kosten. - Auch bei einer tatsächlich erforderlichen Beauftragung eines Notdienstes kann die Ausführung behelfsmäßiger Maßnahmen zunächst ausreichend sein, dann kann eine "normale" Reparatur durch den Vermieter abgewartet werden.
Wären behelfsmäßige Maßnahmen zunächst ausreichend gewesen, wurde trotzdem die Reparatur ausgeführt, so kann es sein, dass der Vermieter die dadurch entstandenen hohen Kosten nicht bezahlen wird.
Beispiele für Beauftragung eines Notdienstes durch Mieter - wann liegt ein Notfall vor?
In welchen Fällen kann die Beauftragung eines Notdienstes durch Mieter berechtigt sein, wenn der Vermieter oder eine Verwaltung nicht schnell erreichbar ist?
- Warmwasserversorgung
Der Ausfall (auch am Wochenende) ist im Allgemeinen kein ausreichender Grund für die Beauftragung eines Notdienstes.
Zumutbar ist, dass heißes Wasser einige Tage auf dem Herd bereitet wird.
Kein Warmwasser - Ausfall als Mangel der Mietwohnung, Zumutbarkeit. - Heizungsausfall
Der Ausfall der Heizung rechtfertigt in der Regel nicht die Beauftragung eines Notdienstes.
Es ist zumutbar, dass man sich mit Radiatoren behilft, die Reparatur vom Vermieter einfordert.
Dies hat der Bundesgerichtshof im Fall einer vom Mieter beauftragten Heizungsreparatur entschieden:
Heizungsausfall - Reparatur durch Mieter - keine Kostenerstattung. - Verstopfungen Abflüsse, Rohre
Tritt als Folge einer Verstopfung Abwasser über die Spüle bzw. Toilette aus, z.B. bei einem Rückstau und verursacht eine Überschwemmung, die in Ihrer bzw. anderen Wohnungen zu weiteren Schäden führen kann, so ist die Beauftragung eines Notdienstes selbstverständlich möglich.
Verstopfung Abfluss, Rohr - Zahlt Mieter oder Vermieter die Kosten? - Haustürschloss lässt sich nicht öffnen
Wenn Sie trotzdem in Ihre Wohnung gelangen können, z.B. weil Nachbarn einen Haustürschlüssel zur Verfügung stellen können, dann ist die Beauftragung eines Notdienstes nicht angemessen.
Anders wäre es nur, wenn die Haustür gar nicht mehr geöffnet werden könnte, weil das Schloss defekt ist und ohne Notöffnung könnte man nicht in seine Wohnung kommen. - Keller unter Wasser
Eine Beauftragung von Notmaßnahmen durch Mieter kann in Frage kommen - Schadensminderungspflicht des Mieters.
Unwetter - Keller steht unter Wasser, was tun - Fragen zur Haftung. - Einbruch
Erste Sicherungsmaßnahmen (z.B. an Wohnungstür, Fenster) sind erforderlich:
Einbruch in Mietwohnung - Schaden an Tür, Fenster - Reparatur.
Redaktion
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