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Kein Warmwasser - Ausfall als Mangel der Mietwohnung, Zumutbarkeit
Ein Ausfall der vom Vermieter zu liefernden Warmwasserversorgung in der Mietwohnung ist ein Mangel, den der Vermieter beseitigen muss, und der zur Mietminderung berechtigt.
Wie die Warmwasserversorgung sein muss, finden Sie hier:
Störung Warmwasserversorgung Mietwohnung - besteht ein Mangel?
Warmwasserversorgung funktioniert nicht - den Vermieter informieren
Viele Wohnungen werden heute zentral mit Warmwasser versorgt, der Vermieter muss die Anlage in Betrieb halten - auch ein mitvermieteter Durchlauferhitzer oder Boiler muss funktionieren.
Nicht nur, wenn die Warmwasserversorgung ganz ausgefallen ist, sondern auch, wenn sie nicht ordentlich funktioniert, liegt ein Mangel vor:
- Informieren Sie den Vermieter über den Ausfall und fordern Sie ihn auf, innerhalb einer kurzen Frist die Reparatur durchführen zu lassen.
Musterbrief - Mängel, Mietminderung für Mietwohnung mitteilen - Führen Sie ein Protokoll über die Dauer des Ausfalls - für diese Zeit kann eine Mietminderung möglich sein.
Wenn am Wochenende das Warmwasser ausfällt - Notdienst rufen?
Ein Ausfall des Warmwassers, z.B. an einem Freitagabend, ist unangenehm. Auch wenn man den Vermieter über das Wochenende nicht erreichen kann, so ist dies kein Grund, dass man als Mieter gleich einen Notdienst beauftragen sollte.
- Es kann sein, dass Sie dann als Auftraggeber die (hohen) Kosten des Notdienstes ( Notdienst bezahlt - Kosten vom Vermieter zurück bekommen ) ganz oder zu einem großen Teil zahlen müssten.
- Sie müssen dem Vermieter in der Regel die Gelegenheit geben, dass er sich um die Behebung des Mangels kümmern kann.
- Auch wenn es Mühe und Zeitaufwand ist: Es gilt als zumutbar, die Körperpflege über einen kurzen Zeitraum mit selbst bereitetem Warmwasser vorzunehmen.
Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Reparatur zügig vorgenommen wird.
- Die Frage, wie schnell muss eine Reparatur erfolgen, ist immer vom Einzelfall, dem erforderlichen Reparaturaufwand abhängig, kann nicht mit einem Zeitrahmen beantwortet werden.
- Wird die Reparatur nicht in einem zeitlich angemessenen Rahmen ausgeführt, dann kann man überlegen, ihn durch ein Gericht entsprechend verpflichten zu lassen, ggf. durch eine einstweilige Verfügung.
- Bei einem in Ihrer Wohnung stehenden Gerät für die Warmwasserbereitung käme in Frage, dass Sie die Reparatur selbst beauftragen, eine Ersatzvornahme durchführen:
Mit einer Ersatzvornahme als Mieter Mängel selbst beseitigen .
Sie sollten sich zuvor aber rechtlich beraten lassen.
Mietminderung wegen Ausfall der Warmwasserversorgung
Eine Mietminderung ist immer erst ab dem Zeitpunkt möglich, ab dem der Vermieter Kenntnis von dem Mangel hat, und Sie sollten zur Mietzahlung einen entsprechenden Vorbehalt erklären.
Ist nur für ganz kurze Zeit kein Warmwasser vorhanden, dann sollte man sich überlegen, ob man für wenige Tage eine Mietminderung durchsetzen will, das Mietverhältnis belastet.
Maßgeblich ist das Maß der vorhandenen Sörung. Handelt es sich um einen Totalausfall oder ist nur zeitweise kein Warmwasser vorhanden?
Ausfall der Warmwasserversorgung - Höhe einer Mietminderung - Urteile
Urteile sind kein Maßstab für eine mögliche Mietminderung in gleicher Höhe. Wie hoch eine Mietminderung sein kann, ist immer vom Einzefall abhängig.
- AG Köln (AZ 206 C251/94): In der Zeit von 22 bis 7 Uhr kein Warmwasser, Minderung von 7,5 % ist angemessen.
- Landgericht Berlin (AZ 64 T 69/93): Ausfall des Warmwassers führt zu einer MietÂminderung von 10 %. In diesem Fall war auch die Heizung ausgefallen. Das Gericht hielt dafür zusätzlich eine weitere Mietminderung in Höhe von 40 Prozent für gerechtfertigt.
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Redaktion
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