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Warmwasserversorgung der Wohnung - wie schnell warmes Wasser?

Ist das Wasser nicht ausreichend heiß, und / oder es dauert zu lange, bis das warme Wasser in der Mietwohnung ankommt, dann ist dies ein vom Vermieter zu beseitigender Mangel.

Zentrale Warmwasserversorgung muss ordentlich funktionieren - Pflicht des Vermieters

Die Neubauwohnung verfügte über eine zentrale Warmwasserversorgung. In einer Wohnung dauerte es viel zu lange, bis das warme Wasser genutzt werden konnte.

Der Vermieter unternahm auf die Mängelanzeige des Mieters nichts zur Verbesserung, beauftragte keine Mängelbeseitigung. Es kam zum Streit vor Gericht.

  • Ist die Warmwasserversorgung der Wohnung unzureichend, so kann eine Mietminderung möglich sein.

Warmwasserversorgung der Mietwohnung - wie schnell muss warmes Wasser fließen?

Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger hatte die maßgeblichen technischen Regelungen der DIN 1988-200 angewendet und den Zustand der Warmwasserversorgung geprüft und stellte fest, dass die Warmwasserversorgung nicht ordentlich funktionierte. Bis das warme Wasser in der Wohnung ankam, verging viel Zeit und dadurch ging viel Wasser verloren.  

Es dauert zu lange, bis Warmwasser in der Wohnung ankommt - Mietminderung möglich

Das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az. 7 C 82/17) entschied am 25.4.2018 zugunsten des Mieters. Das Amtsgericht stellte fest, dass es sich um einen erheblichen Mangel handelt.


Redaktion


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