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Warmwasserversorgung - Ausfall Boiler, Durchlauferhitzer, Therme
Ist die Wohnung vom Vermieter mit einem Boiler, Durchlauferhitzer, einer Therme ausgestattet, dann sind solche Geräte in der Regel mitvermietet und der Vermieter hat Störungen zu beheben.
Hat der Mieter selbst die Wohnung mit Geräten zur Warmwasserversorgung ausgestattet, dann sind Reparaturen (auch Wartungen) vom Mieter zu bezahlen.
- Oder geht es um Störungen, Ausfall der zentralen Warmwasserversorgung? Dann folgen Sie diesem Link: Kein Warmwasser Mietwohnung - Störung, Ausfall ist ein Mangel
Ausfall des Durchlauferhitzers, der Therme in der Mietwohnung
Wird wegen eines Ausfalls, einer Störung eine Reparatur fällig, dann ist der Vermieter verpflichtet, das Gerät reparieren zu lassen.
- Mietvertragliche Klauseln, die den Mieter zu Reparaturen der mitvermieteten Geräte für Warmwasserversorgung verpflichten, sind in aller Regel unwirksam.
- Die Reparatur eines solchen Gerätes gehört nicht zu den Kleinreparaturen.
- Wartungskosten können als Betriebskosten (Wartungskosten einer Gastherme) auf den Mieter umgelegt werden.
Boiler, Durchlauferhitzer funktioniert nicht, hat eine Störung - den Vermieter informieren
Geräte, die zur Warmwasserversorgung gehören, müssen funktionieren. Wenn ein Defekt auftritt:
- Informieren Sie den Vermieter über den Ausfall und fordern Sie ihn auf, innerhalb einer kurzen Frist die Reparatur ausführen zu lassen.
Musterbrief - Mängel der Mietwohnung mitteilen, Reparatur fordern - Führen Sie ein Protokoll über die Dauer des Ausfalls.
Ausfall des Warmwassers in der Wohnung - Reparatur durch Notdienst
Man sollte nicht gleich einen Notdienst rufen, denn Mietern wird es zugemutet, für einen kurzen Zeitraum Heißwasser auf dem Herd zu bereiten. Auch ein Ausfall am Wochenende ist kein Grund.
Wenn am Wochenende das Warmwasser ausfällt - Notdienst rufen?
Auftrag an Notdienst für Reparatur durch Mieter - Erstattung Kosten
- Eine Notreparatur könnte aber erforderlich sein, wenn ein Boiler undicht ist oder einen Kurzschluss verursacht und Sie den Vermieter nicht erreichen.
Vermieter muss eine schnelle Reparatur der Warmwasserversorgung durchführen lassen
Wird die Reparatur nicht ausgeführt, so können Sie das gerichtlich durchsetzen, ggf. durch eine einstweilige Verfügung.
Es kann auch in Frage kommen, die Reparatur, bzw. auch einen notwendigen Austausch selbst zu beauftragen. In beiden Fällen sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Kein Warmwasser - Mietminderung wegen Ausfall des Boilers, Durchlauferhitzers
Eine Mietminderung ist ab dem Zeitpunkt möglich, ab dem der Vermieter Kenntnis von dem Mangel hat. Zu laufenden Mietzahlungen sollten Sie einen entsprechenden Vorbehalt erklären.
Redaktion
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