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Ratgeber Untervermietung
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In der Mietwohnung muss heißes Wasser zur Verfügung stehen
Ist der Vermieter für die Warmwasserversorgung zuständig, ist aber die Warmwasserversorgung der Wohnung nicht ausreichend, das Wasser nicht warm genug, oder steht heißes Wasser nicht in relativ kurzer Zeit Mietern zur Verfügung, dann besteht ein Mangel der Wohnung, den der Vermieter beseitigen muss.
Störung der Warmwasserversorgung der Mietwohnung - Warmwasser nicht ausreichend heiß
Für Mieter ärgerlich und meist ein vom Vermieter zu beseitigender Mangel ist es, wenn die Warmwasserversorgung - durch eine zentrale Warmwasserversorgung oder einen vom Vermieter gestellten Durchlauferhitzer oder Boiler - nicht ausreichend ist. Meist zeigt sich das besonders beim Duschen oder Baden.
Solange das Wasser nicht warm genug ist, kann eine Mietminderung erfolgen.
Urteile:
Warmwasser Mietwohnung - es dauert zu lange, bis es fließt
Badewanne - Temperatur Badewasser, Dauer für das Befüllen
Warmwasser muss nach kurzer Zeit in der Mietwohnung zur Verfügung stehen
Wird die Warmwasserversorgung vom Vermieter zur Verfügung gestellt - dann müssen Vermieter dafür zu sorgen, dass Mietern jederzeit, im Winter und auch im Sommer, Warmwasser mit ausreichender Temperatur innerhalb kurzer Zeit zur Verfügung steht.
Mindesttemperatur Warmwasser in der Wohnung - wie warm, heiß muss das Wasser sein?
Für die Warmwassertemperatur gibt es eine DIN-Norm, 1988-200. Die DIN-Norm betrifft Neubauten, kann bei älteren Wohnungen aber auch zur Orientierung herangezogen werden.
- Hiernach muss die Warmwassertemperatur 55 Grad Celsius erreichen.
- Wassertemperaturen von weniger als 40 Grad Celsius sind immer ein Mangel der Wohnung, den der Vermieter in Ordnung bringen muss.
Die Vorlaufzeit bis Warmwasser in der Mietwohnung zur Verfügung steht
Eine kurze Vorlaufzeit von 10 - 15 Sekunden, bis ausreichend warmes Wasser aus der Leitung kommt, gilt als hinnehmbar, siehe auch nachstehende Erläuterung zur DIN-Norm.
- Kommt kein Warmwasser in kurzer Zeit, dann liegt ein Mangel vor.
Wie schnell muss heißes Wasser in der Mietwohnung ankommen, zu benutzen sein?
In der DIN-Norm ist geregelt, wie rasch das Warmwasser zur Verfügung stehen muss:
- Nach spätestens 15 Sekunden muss die Temperatur 40°C erreichen.
- Nach spätestens 30 Sekunden muss eine Wassertemperatur von 55 °C erreicht werden.
Bildung von Legionellen - ausreichend heißes Wasser ist wichtig zur Vorbeugung
Heißes Wasser ist wichtig zur Vermeidung der Gefahr einer Legionellen-Bildung. Für größere Zentralheizungsanlagen gilt:
Ab Ausgang vom "Trinkwassererwärmer" (Speicher) zur Versorgung des Hauses mit Warmwasser sind mindestens 60 Grad erforderlich.
Im Leitungssystem des Hauses ist eine Mindesttemperatur von 55 Grad Celsius einzuhalten.
Weitere Informationen:
Legionellen im Trinkwasser - Gefährdung für Mieter einer Wohnung
Mietminderung wegen nicht ausreichend warmen Wasser oder zu langer Vorlaufzeit
Sind Sie mit der Warmwasserversorgung unzufrieden, dann müssen Sie den Mangel dem Vermieter mitteilen und Abhilfe bzw. die Mängelbeseitigung verlangen:
Mängel mitteilen - Mietminderung und Ansprüche geltend machen
Gerichte erkennen für die vorstehenden Mängel oft Mietminderungen zwischen 3,5 und 10 Prozent an - es kommt für die Höhe aber immer auf den Einzelfall an.
Warmwasserversorgung nicht ausreichend - Mietminderung?
Wegen der Höhe einer möglichen Mietminderung: Es kommt darauf an, wie weit der Zustand von den vorgegebenen Werten abweicht.
Lesetipps
Es ist immer ein Mangel, wenn die Versorgung der Wohnung mit warmen Wasser ausgefallen ist.
Warmwasserversorgung Wohnung - Störung, Ausfall ist ein Mangel
Warmwasserversorgung - Mangel an Boiler, Durchlauferhitzer, Therme
Redaktion
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