​​​​​​​eBooks
Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
- Untermietvertrag:
Rechte der Untermieter,
Rechte der Hauptmieter 2,99 € - Untervermieten als Mieter
3,49 € - Streit mit Vermieter wegen Untervermietung 3,49 €
- Kündigung des Untermietvertrags 3,49 €
Leseproben und Bestellung:
​​​​​​​eBook Reader sind kostenlos erhältlich.
Fachkundige Autoren
- Veröffentlichen Artikel
- Zeigen ihr Fachwissen
- Haben eine Autorenseite​​​​​​​
Heizungsausfall - als Mieter Notdienst beauftragen?
Ist die Heizung in der Wohnung ausgefallen, dann ist die Beauftragung eines Notdienstes für eine Reparatur in den meisten Fällen nicht zu empfehlen, denn Vermieter müssen in solchen Fällen oft nicht die Kosten für den Notdienst übernehmen bzw. sie nur teilweise erstatten.
Heizungsausfall in der Mietwohnung ist kein Notfall, auch nicht am Wochenende
Die meisten Gerichte sehen einen Heizungsausfall nicht als Notfall, der Mieter zur Beauftragung einer Reparatur berechtigt - das ist auch der Fall, wenn dieser am Wochenende passiert, der Vermieter bzw. die Verwaltung nicht gleich für eine Reparatur zu erreichen ist.
- Immer ist dem Vermieter die Gelegenheit zu geben, dass dieser einen Mangel nach seiner Wahl beseitigt, eine Reparatur in Auftrag gibt. Deshalb ist Vorsicht angebracht, wenn man als Mieter selbst die Reparatur beauftragt, denn schlimmstenfalls bleibt man dann womöglich auf den Kosten sitzen.
Heizungsausfall - Reparatur durch Mieter - Erstattung Reparaturkosten.
Geplatztes Heizungsrohr in der Wohnung ist ein Notfall - Auftrag an Notdienst erteilen
Das ist jedoch anders, wenn ein Heizungsrohr geplatzt ist, der Vermieter nicht zu erreichen ist und für die Verhinderung eines größeren Schadens ein Notdienst gerufen wird.
Einen Notdienst als Mieter nur im Notfall beauftragen
Beauftragung eines Notdienstes wegen Heizungsausfall am Wochenende
- Beauftragt ein Mieter einen Notdienst mit der Reparatur, muss er nicht nur die (hohen) Kosten erst mal selbst tragen, es kann auch sein, dass er diese anschließend nicht - oder zumindest nicht vollständig - vom Vermieter zurückbekommt, weil am Ende entschieden wird, man hätte sich anders behelfen sollen bzw. sogar müssen:
Als Mieter Notdienst mit Reparatur, Mängelbeseitigung beauftragen - Bleibt daher zunächst der Einsatz von Radiatoren, die man sich nach Möglichkeit leihen sollte:
Bei Heizungsausfall Radiator besorgen, kaufen - was beachten?
Heizung funktioniert nicht, kaputt - Mangel dem Vermieter mitteilen, Reparatur fordern
Fällt die Heizung aus, muss der Vermieter aufgefordert werden, für die Reparatur der Heizung zu sorgen und ihm sollte für die Beseitigung des Mangels eine angemessene Frist eingeräumt werden.
3-4 Werktage haben sich als angemessene Frist herausgebildet:
Mängelbeseitigung - Dem Vermieter immer eine Frist setzen.
- Mangel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen.
- Bei einer beabsichtigten Mietminderung:
Wie die Miete mindern, kürzen, einbehalten?
Heizungsausfall - Vermieter beauftragt keine Reparatur
Wird der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, so befindet sich der Vermieter in Verzug: Wann ist der Vermieter in Verzug?
In solchen Fällen kann dann vielleicht eine Ersatzvornahme des Mieters in Frage kommen.
Als weitere Möglichkeit kann eine einstweilige Verfügung auf Instandsetzung und Betrieb der Heizung beantragt werden. Dies sollte immer mit einem Anwalt besprochen werden.
Einstweilige Verfügung wegen Heizungsausfall gegen Vermieter.
Je nach Sachlage kann auch eine Instandsetzungsklage eine Möglichkeit sein, die Heizung wieder in Ordnung zu bringen:
Instandsetzung gegen Vermieter einklagen.
Auch ein Antrag auf einstweilige Verfügung kommt in Betracht.
Heizungsausfall - Radiator kaufen, muss der Vermieter die Kosten bezahlen?
Einen Anspruch auf Kostenerstattung für die Anschaffung eines Radiators haben Sie nur dann, wenn Sie den Vermieter nachweisbar (möglichst schriftlich) mit kurzer Fristsetzung aufgefordert haben, für eine Beheizung zu sorgen, und angekündigt haben, dass Sie sonst im Wege der Ersatzvornahme ein Heizgerät anschaffen und in Betrieb nehmen.
Wenn der Vermieter den Kaufpreis erstattet, dann sind ihm die Radiatoren in der Regel zu übergeben.
Lesetipps
Redaktion
Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: