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Heizungsausfall - einstweilige Verfügung gegen den Vermieter

Bei Ausfall der vom Vermieter betriebenen Heizung kann eine einstweilige Verfügung auf Instandsetzung und Betrieb der Heizung beantragt werden.

Vermieter muss sicherstellen, dass die Heizung funktioniert

Der Vermieter hat für eine mitvermietete Heizung die Betriebsbereitschaft sicher zu stellen. Fällt die Heizung aus, wird die Wohnung nicht mehr ausreichend erwärmt, wird, so ist dies immer ein Mangel.

In diesen Fällen kann eine Mietminderung möglich sein:

Instandsetzung, ordentlicher Betrieb der Heizung durch Vermieter ist erforderlich

Reagiert der Vermieter nicht zügig auf die Aufforderung, die Heizung instandzusetzen oder dafür zu sorgen, dass sie ordentlich betrieben wird, dann können sich Betroffene an das Amtsgericht wenden, mit dem Antrag, den Vermieter zur Instandsetzung bzw. zum ordentlichen Betrieb der Heizung zu verurteilen.

Heizungsausfall in einer Eigentumswohnung - die Heizung gehört allen Eigentümern

Das gilt auch, wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, der Vermieter Ihrer Wohnung oft gar nicht alleiniger Eigentümer der Heizungsanlage ist, sondern die Eigentümergemeinschaft.
Heizung in gemieteter Eigentumswohnung ist nicht warm genug

Einstweilige Verfügung - Wiederherstellung ordnungsgemäße Beheizung in Mietwohnung

Da ein normaler Prozess oft viele Monate dauert, kann es notwendig sein, ein Eilverfahren einzuleiten, damit schnell die Instandsetzung der Heizung erfolgt. Lassen Sie sich dafür anwaltlich beraten.

Das Amtsgericht soll dann durch eine einstweilige Verfügung in einem abgekürzten Verfahren den Vermieter verurteilen, die Heizung instandzusetzen bzw. zu betreiben.

  • In den Wintermonaten wird die Wohnung deutlich kalt, kühlt aus. Es ist dann auch nicht zu erwarten ist, dass die Außentemperaturen und dann auch die Innentemperaturen schnell höher werden -  daher kann ein Eilverfahren nötig sein.
  • Mieter müssen dem Gericht klar machen, dass es dringlich ist, Gesundheitsgefahren drohen, und Sie müssen für das Gericht glaubhaft machen, wie kalt es wird bzw. ist.

    Meist müssen Mieter dafür Temperaturmessungen vorlegen und eine eidesstattliche Erklärung abgeben.


Redaktion


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