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Mietminderung - wann endet für Mieter das Recht zur Minderung?
Mindern darf man ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermieter von einem erheblichen Mangel Kenntnis hat:
Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen
Recht zur Mietminderung endet, wenn der Vermieter den Mangel beseitigt hat
Ein Mietminderungsrecht, das Sie wegen eines erheblichen Mangels der Wohnung haben, endet immer zu dem Zeitpunkt, ab dem der Mangel nicht mehr besteht.
- Wurde ein Mangel nur teilweise behoben, so kann sich daraus ergeben, dass die Höhe der Mietminderung angepasst werden muss.
- Ist der Mangel durch eine teilweise Reparatur nicht mehr erheblich, die Nutzung der Wohnung dadurch nicht mehr wesentlich eingeschränkt, so kann das Recht zur Mietminderung nicht mehr bestehen.
Als Mieter muss man nicht auf die vollständige Beseitigung des Mangels verzichten:
Instandhaltung, Instandsetzung der Mietwohnung - Pflicht Vermieter
- Ist der Vermieter untätig geblieben, so können Sie ggf. gerichtlich einen Kostenvorschuss für die Mangelbeseitigung durchsetzen:
Vorschuss für Mängelbeseitigung, Reparatur vom Vermieter verlangen
Wurde Ihnen der Kostenvorschuss zugesprochen , dann müssen Sie den Mangel auch zeitnah beseitigen lassen, sonst entfällt ebenfalls Ihr Minderungsrecht.
Zeitanteilig Miete mindern - Mietminderung nur für die Zeit, in der ein Mangel besteht
Das Minderungsrecht ist begrenzt, und zwar immer so lange, wie ein Mangel andauert, z.B. auch nur eine kurze Zeit besteht - dann ist nur eine zeitanteilige Mietminderung berechtigt.
Mangel besteht kurze Zeit - Zeitanteilige Mietminderung berechnen
Die Heizung fällt im Winter für sieben Tage aus - dann können Sie die Miete auch nur anteilig für diese sieben Tage mindern und nicht für den ganzen Monat.
Oder z.B. der Fahrstuhl ist für 10 Tage ausgefallen. Dann kann nur für 10 Tage die Miete gemindert werden.
Berechnungsbeispiel:
Sie zahlen monatlich eine Bruttomiete von 700 Euro. Wegen wegen eines erheblichen Mangels mindern Sie die Miete um 10 Prozent für die Zeit, in der der Mangel bestand.
Ausgehend von 31 Tagen des Monats Dezember entspricht eine Mietminderung von 10 Prozent für 10 Tage 22,58 Euro Mietminderung.
Formel - Wie kann die Höhe einer Mietminderung berechnet werden?
700 Euro geteilt durch 100 mal 10 (Prozent) = 70 Euro Mietminderung für einen vollen Monat.
70 Euro geteilt durch die Anzahl der Tage im Monat, hier 31 Kalendertage im Dezember,
x 10 Tage = 22,58 Euro Mietminderung
Es gibt auch Mängel, die nur saisonal auftreten, wie etwa eine Überhitzung der Mietwohnung im Sommer.
Dann kann die Miete auch nur im Sommer gemindert werden, solange der Mangel spürbar die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt, erheblich ist.
- Eine zeitliche Abwesenheit des Mieters (wegen Urlaub etc.) begrenzt nicht das Recht des Mieters auch für solche Zeiträume die Miete zu mindern:
Mietminderung auch für Zeiten der Abwesenheit des Mieters
Keine Mietminderung, wenn die Mangelbeseitigung, Reparatur verhindert oder behindert wird
Das Minderungsrecht endet auch, wenn Ihr Vermieter den Mangel beseitigen will und das ausdrücklich anbietet, Sie aber die Mangelbeseitung behindern bzw. verhindern.
Dies kann sogar zum Kündigungsrisiko für den Mietvertrag führen:
Handwerkern kein Zutritt zur Wohnung erlaubt - Kündigung Mietvertrag
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Redaktion
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