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Ratgeber Untervermietung
Unsere eBooks bieten strukturierte Informationen, für Untermieter und Untervermieter.
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Mietminderung - wann endet für Mieter das Recht zur Minderung?
Die Miete für die Wohnung können Mieter ab dem Zeitpunkt mindern, ab dem der Vermieter von einem erheblichen Mangel Kenntnis hat - das Ende der Mietminderung ergibt sich sich ab dem Zeitpunkt der Beseitigung des gemeldeten Mangels.
Voraussetzung für die Mietminderung ist, dass ein erheblicher Mangel an der Wohnung besteht
Immer muss der Vermieter nicht nur nachweisbar von einem Mangel informiert sein, es muss sich auch um einen erheblichen Mangel handeln, der Mieter in der Nutzung ihrer Wohnung nicht nur geringfügig beeinträchtigt:
Mietwohnung hat erhebliche Mängel - Nutzung beeinträchtigt?
Mängel mitteilen, Mietminderung und Ansprüche geltend machen.
Ab wann kann die Miete gemindert werden?
Mietminderung - ab wann, wie lange kann gemindert werden?
Vermieter müssen erhebliche Mängel an der Wohnung beheben, reparieren lassen
Die Pflicht zur Beseitigung eines erheblichen Mangels besteht für Vermieter:
Instandhaltung, Instandsetzung der Mietwohnung - Pflicht Vermieter
Ist der Vermieter untätig geblieben, so können Mieter, wenn der Vermieter in Verzug ist, den Mangel selbst beheben lassen, gerichtlich sogar einen Kostenvorschuss für die Mangelbeseitigung durchsetzen:
Vorschuss für Mängelbeseitigung, Reparatur vom Vermieter verlangen.
- Wurde Ihnen der Kostenvorschuss zugesprochen, dann ist der Mangel zeitnah beseitigen zu lassen, sonst entfällt das Mietminderungsrecht.
Recht zur Mietminderung endet, wenn der Vermieter den Mangel beseitigt hat
Ein Mietminderungsrecht, das Mieter wegen eines erheblichen Mangels der Wohnung haben, endet immer zu dem Zeitpunkt, ab dem der Mangel nicht mehr besteht.
- Wurde ein Mangel nur teilweise behoben, so kann sich daraus ergeben, dass die Höhe der Mietminderung angepasst werden muss.
Zeitanteilig Miete mindern - Mietminderung nur für die Zeit, in der ein Mangel besteht
Das Minderungsrecht ist begrenzt, und zwar immer so lange, wie ein Mangel andauert. Wenn er z.B. nur eine kurze Zeit besteht - dann ist nur eine entsprechend zeitanteilige Mietminderung berechtigt.
- Ist der Mangel durch eine teilweise Reparatur nicht mehr erheblich, die Nutzung der Wohnung dadurch nicht mehr wesentlich eingeschränkt, so kann das Recht zur Mietminderung ganz entfallen.
Mangel in der Mietwohnung besteht kurze Zeit - zeitanteilige Mietminderung berechnen
Besteht ein Mangel nur kurze Zeit in einem Monat, so besteht das Recht für eine Mietminderung auch nur zeitanteilig für diesen Zeitraum, z.B. für wenige Tage.
Mängel der Mietwohnung - Berechnung der Höhe der Mietminderung.
Die Heizung fällt im Winter für sieben Tage aus - dann können Sie die Miete auch nur anteilig für diese sieben Tage mindern und nicht für den ganzen Monat.
Oder z.B. der Fahrstuhl ist für 10 Tage ausgefallen. Dann kann nur für 10 Tage die Miete gemindert werden.
Berechnen einer Mietminderung - Höhe festlegen, bestimmen.
Berechnungsbeispiel:
Sie zahlen monatlich eine Bruttomiete von 700 Euro. Wegen wegen eines erheblichen Mangels mindern Sie die Miete um 10 Prozent für die Zeit, in der der Mangel bestand.
Ausgehend von 31 Tagen des Monats Dezember entspricht eine Mietminderung von 10 Prozent für 10 Tage 22,58 Euro Mietminderung.
Formel - Wie kann die Höhe einer Mietminderung berechnet werden?
700 Euro geteilt durch 100 mal 10 (Prozent) = 70 Euro Mietminderung für einen vollen Monat.
70 Euro geteilt durch die Anzahl der Tage im Monat, hier 31 Kalendertage im Dezember,
x 10 Tage = 22,58 Euro Mietminderung
Auch für saisonale Mängel ist die Mietminderung möglich
Es gibt auch Mängel, die nur saisonal auftreten, z.B. eine Überhitzung der Mietwohnung im Sommer oder wenn im Sommer der Balkon nicht nutzbar ist:
Balkon der Wohnung nicht nutzbar - Mietminderung möglich.
Dann kann die Miete auch nur im Sommer gemindert werden, solange der Mangel spürbar die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt, erheblich ist.
- Eine zeitliche Abwesenheit des Mieters (wegen Urlaub etc.) begrenzt nicht das Recht des Mieters auch für solche Zeiträume die Miete zu mindern:
Mietminderung auch für Zeiten der Abwesenheit des Mieters. - Die Höhe einer Mietminderung kann auch durch ein Gericht bestimmt werden:
Feststellungsklage - Höhe einer Mietminderung gerichtlich feststellen.
Keine Mietminderung, wenn die Mangelbeseitigung, Reparatur verhindert oder behindert wird
Das Minderungsrecht endet auch, wenn Ihr Vermieter den Mangel beseitigen will und das ausdrücklich anbietet, Sie aber die Mangelbeseitung behindern bzw. verhindern.
Dies kann sogar zum Kündigungsrisiko für den Mietvertrag führen:
Handwerkern kein Zutritt zur Wohnung erlaubt - Kündigung Mietvertrag.
Redaktion
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